Der Gütertransport spielt in einem Binnenland wie Österreich eine sehr wichtige Rolle und führt mitunter auch zu heftigen politischen Diskussionen. Unter Gütertransport versteht man die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren Gesamtgewicht 3500 kg übersteigen. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass die Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen einer Konzession bedarf. Diese berechtigt zum innerstaatlichen bzw. zum grenzüberschreitenden Güterverkehr. Wer eine solche Konzession erwerben möchte, hat einen Antrag bei der Behörde einzubringen. Ob nun eine solche erteilt wird oder nicht, hängt davon ab, ob der Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen kann.
Es gilt dabei zunächst Zuverlässigkeit nachzuweisen, die jedenfalls nicht vorliegt, wenn der Antragsteller beispielsweise länger als drei Monate in Haft war. Ob man überhaupt den Beruf der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Nahverkehr und Fernverkehr ausüben kann, hängt auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Es ist dabei nachzuweisen, dass genügend Finanzmittel vorhanden sind, um dieses Gewerbe auszuüben. Eine solche Bestätigung kann beispielsweise von der Bank eingeholt werden (verfügbare Finanzmittel). Ein weiterer wichtiger Faktor ist schließlich die fachliche Eignung. Diese wird im Rahmen einer Prüfung vor einer Prüfungskommission, die aus Fachleuten besteht, abgelegt und gliedert sich in einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil. Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungswerber zu erfolgen und muss in schriftlicher Form dem Landeshauptmann vorgelegt werden. Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bestehen aus Fragen zum Thema Güternahverkehr bzw. Güterfernverkehr und haben jedenfalls den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Das Prüfungsergebnis ist positiv, wenn der Prüfling mind. 60 Prozent erreicht hat, wobei jeder Prüfungsteil mindestens zur Hälfte richtig beantwortet werden muss. Der Prüfungswerber erhält daraufhin aufgrund des Beschlusses der Prüfungskommission eine Bescheinigung vom Landeshauptmann, die dieser nach bestimmten Vorlagen auszustellen hat.
Eine Konzession ist auch dann erforderlich, wenn es um die Beförderung von Personen geht, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln. Es handelt sich in diesem Zusammenhang um Unternehmen, die Personen an vorher definierten Haltestellen aufnehmen und absetzen, wobei diese Dienstleistung für jeden gegen Vergütung zugänglich ist. Es werden hierbei Kraftfahrzeuge eingesetzt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet sind, mehr als neun Personen zu befördern. Eine Konzession für die Personenförderung ist sowohl im Falle des innerstaatlichen wie auch grenzüberschreitenden Kraftlinienverkehrs gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall erfolgt die Antragstellung durch das Personenkraftverkehrsunternehmen beim zuständigen Landeshauptmann. Auch in diesem Fall hat der Antragsteller Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Auf Verkehrsunternehmen, die sich dem Personenverkehr widmen, kommen diverse Aufgaben zu, die das Gesetz regelt. Dabei handelt es sich unter anderem beispielsweise etwa um die Verkehrsplanung, Fahrplangestaltung bzw. Preisgestaltung.