Güterverkehr

Wie Sie sicherlich wissen, wird die Beförderung von Gütern aller Art, wie beispielsweise etwa durch Eisenbahn bzw. Kraftwagen sowie Luftfahrzeuge oder Schiffe, als Güterverkehr bezeichnet. Außerdem wird beim Güterverkehr zwischen Nahverkehr und Fernverkehr unterschieden. Es muss beachtet werden, dass die Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen einer Konzession bedarf. Diese Konzession berechtigt sodann zum innerstaatlichen bzw. zum grenzüberschreitenden Güterverkehr.

Sie können hier einiges über den Güterverkehr und Personenverkehr lesen. Weiters bekommen Sie Informationen über Güterbeförderung und Container. Ein Abschnitt geht ebenso auf den Werkverkehr sowie auf den Schiffsverkehr und auf die Lenkerausbildung ein.

 

 

 

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