Das Recht Gewerkschaften zu gründen




Unterscheidung freiwillige Verbände und gesetzliche Interessensvertretungen

Auf der Arbeitnehmerseite, sowie auf der Arbeitgeberseite gibt es gesetzliche Interessensvertretungen, sowie freiwillige Verbände. Der bedeutendste Unterschied ist die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft. Gesetzliche Interessensvertretungen sind für die Arbeitgeber die Wirtschaftskammer und für die Arbeitnehmer die Arbeiterkammer. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es eigene besondere Kammern, wie die Ärzte- oder die Rechtsanwaltskammer. Die Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer ist für Arbeitnehmer Pflicht. Die Einrichtung der Kammern erfolgt per Gesetz.

Davon zu unterscheiden sind die freiwilligen Verbände. Auf der Arbeitnehmerseite sind dies die Gewerkschaften. Es gibt Fachgewerkschaften für verschiedene Branchen. Die verbindende Klammer für diese Vereinigungen ist der Österreichische Gewerkschaftsbund. Auch auf der Seite der Arbeitgeber gibt es freiwillige Verbände. Beispiel dafür sind die Industriellenvereinigung oder der Verband österreichischer Banken und Bankiers. Die freiwilligen Verbände sind Vereine mit bestimmten Zielsetzungen. Wie in anderen Vereinen auch, ist das Vereinsorganisationsrecht einzuhalten. Es muss zum Beispiel eine Anmeldung erfolgen. Die verantwortlichen Personen und die Organe müssen bestimmt werden. Die Mitgliedschaft in diesen Vereinigungen ist freiwillig. Um Kollektivvertragsfähigkeit zu erlangen müssen die freiwilligen Verbände bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vor allem müssen sie unabhängig von der anderen Seite sein. Ihre Zielsetzung muss die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in ihrem Wirkungsbereich sein.

Die Gründung einer Gewerkschaft

Das Recht Vereine zu gründen ist ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht. Die Bürger haben das Recht auf Vereins- und Versammlungsfreiheit. Dazu gehört auch das Recht Gewerkschaften zu gründen. Das Arbeitsrecht ist historisch sehr bedeutsam. Für die Staatsorganisation ist das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer eines der Kernthemen. Letztlich ist es auch ein Ausdruck des politischen Systems, wie das Arbeitsleben organisiert ist. In totalitären Systemen gibt es z.B. keine Mitsprache- oder Wahlrechte für die Arbeitnehmer. Die modernen westlichen Demokratien hingegen leben geradezu vom Recht auf Meinungsäußerung. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Bürger Berufsvereinigungen gründen können und eine Interessensvertretung haben.

Generell ist das gesamte Arbeitsrecht auch so strukturiert, dass es notwendig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, eine Vertretung zu haben. Fast alle arbeitsrechtlichen Gesetze enthalten nur Rahmenregelungen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass aufgrund des Kräfteverhältnisses zwischen den Interessensvertetungen die Arbeitsbedingungen ausverhandelt werden. Der Staat greift hier eigentlich nur in den äußersten und extremsten Fällen ein. Die Rolle ist vergleichbar mit einem Schiedsrichter.

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