Die Organe des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sind der Bundeskongress, die Gewerkschaften, der Bundesvorstand, der Vorstand, die Kontrollkommission und die Landesvorstände.
Der Vorstand führt zwischen den Sitzungen des Bundesvorstandes die Geschäfte des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Außerdem ist der Vorstand über alle beabsichtigten Streiks und drohenden Aussperrungen rechtzeitig zu informieren, damit er die erforderlichen Beschlüsse fassen kann und rechtzeitig auch den Bundesvorstand zur Beschlussfassung einberufen kann. Zudem verwaltet der Vorstand das Vermögen und die Liegenschaften des Österreichischen Gewerkschaftsbundes.
Der Bundesvorstand wiederum trifft sich drei bis vier Mal pro Jahr. Außerdem behandelt der Bundesvorstand aktuelle Fragen zur Gewerkschaftsarbeit in den Bereichen Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik und Kulturpolitik. Zu den Aufgaben des Bundesvorstandes gehören auch das Treffen der notwendigen Vorbereitungen und Maßnahmen bei großen gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen sowie die Beschlussfassung über beantragte Angriffsstreiks und Abwehrstreiks, sofern sie das öffentliche Interesse berühren. Der Bundesvorstand ist ebenso verpflichtet Tagungen des Bundeskongresses vorzubereiten, einzuberufen und durchzuführen.
Der Bundeskongress hat die Aufgabe den Präsidenten sowie zwei Vizepräsidenten und zwölf bis zwanzig stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandes zu wählen. Er hat ebenso die Kontrollkommission zu wählen, wenn nicht ein außerordentlicher Bundeskongress eine frühere Neuwahl durchführt. Der Bundeskongress ist ebenso verpflichtet Abschlussprüfer zu wählen. Ihm kommt auch die Beschlussfassung über die Genehmigung der vom Bundesvorstand beschlossenen Geschäftsordnung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zu sowie die Beschlussfassung über die an den Bundeskongress gestellten Anträge.
Die Kontrollkommission wiederum wird vom Bundeskongress gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern sowie aus sieben Ersatzmitgliedern. Die Aufgabe der Kontrollkommission ist die Überwachung, ob die Statuten eingehalten werden sowie die Überwachung der Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und auch die Überprüfung und Kontrolle der Kassenstände und Vermögensstände des Österreichischen Gewerkschaftsbundes sowie alle finanziellen und wirtschaftlichen Einrichtungen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Die Kontrollkommission muss auch die Einnahmen und Ausgaben des Österreichischen Gewerkschaftsbundes auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen und kontrollieren.
Die Gewerkschaften wiederum üben ihre Tätigkeit nach den Richtlinien des Österreichischen Gewerkschaftsbundes aus. Außerdem haben die Gewerkschaften einen eigenen Wirkungsbereich, wobei die Gewerkschaften in ihren Geschäftsordnungen die Beschlussfähigkeit ihrer Organe sowie das Stimmverhältnis regeln, das für Beschlüsse dieser Organe erforderlich ist.