Was sind die Aufgaben der Gewerkschaften?




Für Arbeitnehmer in Österreich ist der Österreichische Gewerkschaftsbund, abgekürzt ÖGB, sehr bedeutend. Zudem muss erwähnt werden, dass im Österreichischen Gewerkschaftsbund Arbeitnehmer aller Gruppen und aller Branchen organisiert sind, wie Arbeiter, Angestellte und Beamte. Außerdem ist der österreichische Gewerkschaftsbund überparteilich, aber nicht unpolitisch. Die Mitgliedschaft zum Österreichischen Gewerkschaftbund ist nicht verpflichtend, sondern erfolgt freiwillig. Neben dem Österreichischen Gewerkschaftsbund bestehen vereinzelt auch Arbeitnehmerkoalitionen, wie etwa der pharmazeutische Reichsverband und der Landarbeiterbund. Der pharmazeutische Reichsverband ist eine Organisation der angestellten Pharmazeuten und der Landarbeiterbund ist ein Zusammenschluss der Landarbeiter und Forstarbeiter.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund gliedert sich in vierzehn Fachgewerkschaften, die rechtlich nur als Organe des Österreichischen Gewerkschaftsbundes errichtet sind. Zu berücksichtigen ist, dass die Fachgewerkschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, denn nur der Österreichische Gewerkschaftsbund selbst hat Rechtspersönlichkeit. Daraus kann somit entnommen werden, dass eine Mitgliedschaft nur zum Österreichischen Gewerkschaftsbund begründet wird und nicht zu den Fachgewerkschaften. Außerdem kontrolliert der Österreichische Gewerkschaftsbund die Tätigkeit der einzelnen Gewerkschaften und nur der Österreichische Gewerkschaftsbund ist kollektivvertragsfähig, aber nicht die Fachgewerkschaften. Somit stehen die Arbeitnehmer, die in der Gewerkschaftsorganisation beschäftigt sind nur in einem Dienstverhältnis zum Österreichischen Gewerkschaftsbund.

Daher kann gesagt werden, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund eine Interessensvertretung unselbständiger Erwerbstätiger ist, wobei der Österreichische Gewerkschaftsbund und seine Einzelgewerkschaften die wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Interessen aller Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern, gegenüber den Staat und gegenüber andere Parteien vertreten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zählen die Wahrnehmung der Interessen aller Arbeitnehmer etwa durch Stellungnahmen zur Sozialpolitik und durch arbeitnehmerrelevanten Gesetzesentwürfen, die überbetriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaft und Sozialpartnerschaft sowie die Durchsetzung sozialer Verbesserungen, Absicherung und Ausweitung der sozialen Sicherheit, die Wiedererlangung der Vollbeschäftigung, die Sicherung der Reallöhne, Bemühungen um Wirtschaftswachstum sowie Bemühungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.

Für Arbeitnehmer, die dem Österreichischen Gewerkschaftsbund freiwillig beitreten wollen, beträgt der Mitgliedsbeitrag ein Prozent des Bruttoeinkommens. Auch Schüler und Studenten, die unselbständig erwerbstätig werden wollen sowie Lehrlinge und Arbeitslose, die schon unselbständig tätig waren sowie Arbeitslose, die noch keine Erwerbstätigkeit nachgehen konnten, aber auch freiberuflich Erwerbstätige können als Mitglieder aufgenommen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass für Studenten, Schüler, Lehrlinge und Arbeitslose gewisse Sondervereinbarungen bezüglich der Mitgliedschaft gelten. Die Mitgliedschaft endet durch einen freiwilligen schriftlich erklärten Austritt bzw. durch den Tod des Mitglieds. Außerdem wird die Mitgliedschaft ebenso beendet, wenn das Mitglied aus eigenem Verschulden länger als sechs Monate mit den Mitgliedschaftsbeiträgen im Rückstand ist. Auch durch einen schriftlich erklärten Ausschluss des Vorstands der Gewerkschaft kann die Mitgliedschaft beendet werden, etwa wenn das Mitglied bestimmte Pflichten schwerwiegend verletzt hat. Gegen diesen Ausschluss hat das Mitglied jedoch die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung eine Beschwerde an die Schiedskommission der betreffenden Gewerkschaft zu erheben.

Zu beachten ist auch die Gewerkschaft der Privatangestellten, denn diese Gewerkschaft vertritt alle Angestellten, außer jener Angestellten, die in den Bereichen Medien, Kunst und freie Berufe beschäftigt sind. Daneben gibt es auch die Gewerkschaften der Arbeiter und des öffentlichen Dienstes.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel