Wie hoch ist das Existenzminimum?




Einen Schuldenturm gibt es nicht mehr. Ein Leben unter bescheidenen Umständen muss dem Schuldner bleiben. Es gibt Verordnungen, welche das Existenzminimum vorgeben. Dies wird jährlich angepasst. Der Allgemeine Grundbetrag für einen alleinstehenden ist momentan Euro 793,- (Stand 2011). Unterhaltspflichten erhöhen diesen Betrag. Dieser Betrag steigt aber auch mit dem Einkommen: Jemand, der Euro 1500,- verdient, wird nicht bis auf Euro 793,- gepfändet, ihm werden etwa Euro 1005,- verbleiben (ohne Kinder). Die Berechnung des unpfändbaren Einkommensteils ist kompliziert.

Mittels Tabellen oder Rechner im Internet kann man sich etwa ein Bild davon machen, wie hoch dieser Betrag ist. Weicht das Gehalt am Lohnzettel wesentlich davon ab, sollte man mit der Personalverrechnung Kontakt aufnehmen. Oft werden Kinder nicht mitberücksichtigt. Stehen Sonderkosten an, so kann der Betrag auch modifiziert werden; ist ein Kind dauerhaft pflegebedürftig, die Wohnung zu wechseln oder sonst ein Unglücksfall eingetreten, so ist die Existenzsicherung vorrangig und der Betrag wird geändert.

Ist der Schuldner aber ein Unterhaltsberechtigter, etwa das Kind von der Ex, so ist festzuhalten, dass die Grenze des Existenzminimums sich auf 75% reduziert, also Euro 594,75 statt Euro 793,-. Hier ist es besonders knapp, wenn man mehrere uneheliche Kinder hat oder Kinder aus einer früheren Ehe hat. Selbst mit einem guten Einkommen von Euro 1700,- bei zwei ehelichen und einem außerehelichen Kind bleibt nicht viel über. Hier kann ein Konkurs scheitern, weil einfach nichts mehr für die Gläubiger über bleiben würde.

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