Zu beachten sind auch die besonderen Arten des Kaufes, wie z.B. der Kreditkauf, der drittfinanzierte Kauf, der Spezifikationskauf und der Hoffnungskauf. Kreditkauf wird auch als Kauf auf Borg bezeichnet und liegt dann vor, wenn der Verkäufer vorleistet. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache übergibt sowie ihm dadurch das Eigentum überträgt und dem Käufer den Kaufpreis kreditiert. Es kommt aber beim Kreditkauf auch oft vor, dass sich der Verkäufer das Eigentum an der Sache solange behält, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Der drittfinanzierter Kauf wiederum ist ein Kauf, bei dem der Kaufpreis dem Käufer von einer anderen Person als vom Verkäufer kreditiert wird, die mit dem Verkäufer zusammenarbeitet. Als drittfinanzierte Käufe kommen die Absatzfinanzierung und die Konsumfinanzierung in Frage. Bei der Absatzfinanzierung tritt der Verkäufer an dem Kreditgeber, gegen Zahlung des Preises, die Kaufpreisforderung ab und überträgt ihm das vorbehaltene Eigentum an der verkauften Sache. Der Käufer wird von der Abtretung verständigt und kann somit nur noch rechtswirksam an den Kreditgeber zahlen.
Bei der Konsumfinanzierung wird der Käufer vom Verkäufer an den Finanzierer verwiesen, der dem Käufer den nötigen Kredit für die Bezahlung des Kaufpreises gewährt. Somit erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer die Kaufpreisforderung an den Finanzierer abtritt und ihm sodann das vorbehaltene Eigentum an der verkauften Sache überlässt, wobei der Finanzierer direkt an den Verkäufer zahlt. Auch der Spezifikationskauf stellt eine besondere Art des Kaufes dar. Ein Spezifikationskauf liegt beim Kauf von beweglichen Sachen vor, bei dem der Käufer die Form, das Maß oder andere ähnliche Verhältnisse der Kaufsache bestimmen darf.
Der Hoffnungskauf ist ein Glücksgeschäft, wobei der Käufer die künftigen Nutzungen einer Sache in Pausch und Bogen übernimmt. Das heißt also, dass dem Käufer alle ordentlich erzielten künftigen Nutzungen dieser Sache gebühren und er jedoch gleichzeitig das Risiko einer minderen Quantität oder Qualität trägt. Der Hoffnungskauf darf nicht mit dem Kauf einer erhofften Sache verwechselt werden. Denn der Kauf einer erhofften Sache ist ein normaler Kaufvertrag, wobei der Käufer vom künftigen Ertrag ein festgelegtes Maß an Sachen zu einem bestimmten Preis erhält.