Was versteht man unter ein abgekürztes Verfahren und wozu dient es?




Eingangs muss erwähnt werden, dass das abgekürzte Verfahren ebenso als Schnellverfahren bezeichnet wird. Es ist zu beachten, dass es das abgekürzte Verfahren ohne weiteres Verfahren ermöglich beispielsweise etwa eine Strafe festzusetzen. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass im abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren der Strafbescheid ohne vorangegangenes Ermittlungsverfahrend der Behörde ergeht und dass es somit auch keine Nachforschungen gibt. Es ist ebenso erwähnenswert, dass es verschiedene Formen des abgekürzten Strafverfahrens gibt, und zwar die Strafverfügung, die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung.

Darunter ist zu verstehen, dass wenn etwa von einem Gericht, von einer Verwaltungsbehörde, von einem Organ der öffentlichen Aufsicht oder von einer Militärwache aufgrund eigener dienstlicher Wahrnehmung oder aufgrund eines vor ihnen abgelegtes Geständnisses eine Verwaltungsübertretung angezeigt wird bzw. wenn das strafbare Verhalten aufgrund automatischer Überwachung festgestellt wird, die Behörde sodann ohne weiteres Verfahren durch Strafverfügung berechtigt ist, eine Geldstrafe bis zu Euro 365,- festzusetzen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Beschuldigte berechtigt ist gegen die Strafverfügung wiederum innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Strafverfügung bei der Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch zu erheben.

Es muss auch beachtet werden, dass sich der Einspruch gegen die gesamte Strafverfügung oder nur gegen einen Teil der Strafverfügung richten kann, wie etwa gegen die Strafhöhe oder gegen die Kostenentscheidung. Wenn jedoch kein Einspruch erhoben wird, führt dies wiederum zur Rechtskraft der Strafverfügung und diese kann sodann vollstreckt werden. Außerdem darf in dem Straferkenntnis, das aufgrund des Einspruches ergeht, keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung. Aus dem soeben Gesagten kann somit entnommen werden, dass ein Verschlechterungsverbot gilt.

Die Anonymverfügung wiederum richtet sich gegen einen unbekannten Täter und kann auch nur für bestimmte Tatbestände verhängt werden, die in einer Verordnung festgesetzt sind, wie unter anderen insbesondere etwa im Verkehrsrecht. Dabei muss der tatsächliche Täter vorerst nicht ermittelt werden, wobei die Anonymverfügung jedoch nur für solche Verwaltungsübertretungen verhängt werden kann, für die eine Geldstrafe von bis zu Euro 220,- vorgesehen ist. Hierbei darf eine Ersatzfreiheitsstrafe auf keinen Fall verhängt werden. Außerdem ist eine Anonymverfügung weiters nur dann möglich, wenn eine Verwaltungsübertretung durch ein Organ der öffentlichen Aufsicht im Dienst wahrgenommen wird oder durch eine automatische Überwachung, wie beispielsweise etwa durch Radarfotos, festgestellt wird und es außerdem nicht erforderlich ist, auf die Person des Täters Bedacht zu nehmen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass es keiner Begründung in der Anonymverfügung bedarf. Außerdem ist die Anonymverfügung an jene Person zuzustellen, von der die Behörde mit gutem Grund annehmen kann, dass sie, wenn sie nicht selbst die Verwaltungsübertretung begangen hat, den Täter kennt oder zumindest feststellen kann, wie beispielsweise etwa der Fahrzeughalter.

Es muss beachtet werden, dass die Anonymverfügung gegenstandslos wird, wenn der Strafbetrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Ausfertigung mittels des Belegs eingezahlt wird, welcher der Anonymverfügung beigelegt ist. Gegenstandslos bedeutet nicht, dass keine Strafe zu bezahlen ist, sondern dass ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wird. Eine fristgerechte Einzahlung erfolgt dann, wenn der Strafbetrag innerhalb der Frist dem Konto des Überweisungsempfängers, also der Behörde, gutgeschrieben wird.

In diesem Zusammenhang ist ebenso die Organstrafverfügung zu berücksichtigen. Denn eine Organstrafverfügung kann durch Organe der öffentlichen Aufsicht verhängt werden, die von der Behörde ermächtigt und besonders geschult wurden, wenn bestimmte Verwaltungsübertretungen, vor allem im Straßenverkehrt, von ihnen dienstlich wahrgenommen oder vor ihnen eingestanden wurden. Außerdem können mit der Organstrafverfügung nur Geldstrafen bis zu maximal Euro 36,- eingehoben werden. Es ist ebenso erwähnenswert, dass das Organ der öffentlichen Aufsicht die Ermächtigungsurkunde bei sich zu haben hat und sie ebenso auf Verlangen vorweisen muss. Im Gegensatz zur Strafverfügung und zur Anonymverfügung wird die Organverfügung nicht von der Strafbehörde, wie beispielsweise etwa Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, verhängt und eingetrieben, sondern von einem Organ der öffentlichen Aufsicht, wie etwa ein Polizist. Außerdem hat das Organ dem Beanstandeten immer einen Beleg auszuhändigen.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass eine Organstrafverfügung dann gegenstandslos wird, wenn der Beanstandete die Zahlung des Strafbetrages oder die Entgegennahme des Belegs verweigert. Es ist erwähnenswert, dass auch die Unterlassung der Einzahlung innerhalb von zwei Wochen ebenso als Verweigerung der Zahlung gilt.

In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass es zur Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens kommt, wenn ein Einspruch erhoben wird bzw. wenn der Strafbetrag einer Anonymverfügung oder Organstrafverfügung nicht fristgerecht eingezahlt wird. Hierbei hat die Behörde sodann entsprechende Ermittlungsschritte vorzunehmen. Im Falle einer Organstrafverfügung, die gegenstandslos geworden ist, kann die Behörde anstelle der Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens auch mit einer Strafverfügung vorgehen, wobei jedoch dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung wiederum Einspruch erhoben werden kann. Hierbei ist ebenso zu beachten, dass in einem Straferkenntnis, das im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren ergangen ist, auch eine höhere Strafe verhängt werden kann. Im Gegensatz dazu darf jedoch in einem Straferkenntnis, das aufgrund eines Einspruches gegen eine Strafverfügung ergangenen ist, keine höhere Strafe verhängt werden als in der Strafverfügung.

Es muss berücksichtigt werden, dass auch wenn der Strafbetrag einer Anonymverfügung bzw. einer Organstrafverfügung zwar einbezahlt worden sein sollte, jedoch nicht fristgerecht oder nicht mittels des vorgeschriebenen Beleges, dies ebenfalls zur Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens führt. In diesem Verfahren kann jedoch die Zahlung vorgebracht werden, wobei der Betrag je nach dem Ausgang des Verfahrens entweder zurückzuzahlen ist oder anzurechnen ist, wenn der Strafbetrag des Straferkenntnisses höher ist als in der Anonymverfügung bzw. als in der Organstrafverfügung.

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