Was sind einstweilige Verfügungen?




Von der Gerichtsverhandlung bis zur tatsächlichen Exekution vergeht einige Zeit. Es ist daher in manchen Fällen notwendig, den Anspruch des Gläubigers zu sichern. Das ganze Verfahren wäre umsonst, wenn eine Exekution erfolglos bleibt, weil der Schuldner die Sachen beiseite geschafft hat. Daher gibt es einstweilige Verfügungen, um die Forderungen des Gläubigers zu sichern. Ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung kann bereits mit der Einleitung des Gerichtsverfahrens gestellt werden. Zulässig ist eine Antragstellung in fast jeder Lage des Verfahrens. Sowohl während der Gerichtsverhandlung, als auch zu Beginn und während des Exekutionsverfahrens ist dies möglich. Zu beachten ist, dass sich die Zuständigkeiten der Gerichte ändern können. Im Prozess ist jenes Gericht zuständig, bei dem die Verhandlungen geführt werden. Im Exekutionsverfahren ist das Gericht zuständig, bei dem der Exekutionsantrag gestellt wird.

Einstweilige Verfügungen gibt es für Geldforderungen, aber auch für Individualleistungen. Zur Sicherung von Geldforderungen ist eine einstweilige Verfügung zulässig, wenn wahrscheinlich ist, dass der Schuldner Vermögensgegenstände für die Exekution unbrauchbar machen wird. Das heißt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit Gegenstände zerstören, verheimlichen oder an einen anderen Ort bringen wird. Nicht gefordert ist von Gesetz wegen, dass es potentiell völlig unmöglich ist eine Forderung hereinzubringen. Es reicht bereits die Gefahr, dass die Hereinbringung der Geldforderung erschwert ist. Für die Sicherung der Forderungen gibt es verschiedene Mittel. Körperliche Gegenstände können bei Gericht hinterlegt und verwahrt werden. Das gleiche gilt für Geld. Als weiteres Mittel steht ein gerichtliches Veräußerungsverbot zur Verfügung. Ein Verkauf wäre demnach rechtlich unwirksam. Bei Liegenschaften kann es zur Zwangsverwaltung kommen.

Nicht nur Geldleistungsansprüche, sondern auch Individualleistungsansprüche können mit einer einstweiligen Verfügung gesichert werden. Die Sicherung ist zulässig, wenn zu besorgen ist, dass die Verfolgung oder Verwirklichung des jeweiligen Anspruches zumindest erheblich erschwert wird. Auch hier muss nicht unbedingt eine völlige Uneinbringlichkeit zu befürchten sein. Solche einstweiligen Verfügungen sind auch zu bewilligen, wenn dadurch ein drohender Schaden verhindert werden kann. Ebenso zulässig ist eine einstweilige Verfügung bei Individualleistungen, wenn dadurch Gewalt verhindert werden kann. Als Mittel zur Sicherung sieht das Gesetz die Verwahrung gefährlicher Gegenstände durch das Gericht vor. Es kann auch zu einer Zwangsverwaltung von beweglichen und unbeweglichen Sachen kommen. Das Gericht kann dem Inhaber der Gegenstände Aufträge erteilen bestimmte Handlungen vorzunehmen, die zur Erhaltung dienen. Das Gericht kann dem Schuldner die Vornahme einzelner Handlungen, die nachteilig auf die Sache wirken, verbieten.

Als Mittel zur Sicherung steht auch ein Veräußerungsverbot zur Verfügung. Ebenso ein Belastungs- oder ein Verpfändungsverbot. Das Gericht hat Familienmitglieder vor Gewalt zu schützen. Gefährlichen Personen ist das Verlassen der Wohnung aufzutragen und die Rückkehr in die Wohnung zu verbieten. Das Gericht hat hier äußerst behutsam und mit Bedacht vorzugehen. Nahe Angehörige solcher gefährlichen Personen können einen diesbezüglichen Antrag stellen. In den genannten Fällen, also betreffend den Schutz vor Gewalt in der Familie haben die Gerichte auch von Amts wegen vorzugehen, wenn es notwendig ist. Die Zuständigkeit für einstweilige Verfügungen richtet sich nach dem Gang des Verfahrens. Wird ein Antrag vor oder während des Prozesses gestellt, so ist jenes Gericht zuständig, das die Verhandlung führt. Nach dem Schluss der mündlichen Handlung ist jenes Bezirksgericht zuständig, das auch für die Exekution zuständig ist.

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