Was ist Staatenlosigkeit?




Eingangs muss erwähnt werden, dass Personen als staatenlos betrachtet werden können, wenn sie keine Staatsbürgerschaft eines Staates besitzen. Somit haben Staatenlose keinen Anspruch auf den Pass eines Staates und auch kein Heimatsland. Zudem soll Staatenlosigkeit vermieden werden, da staatenlose Personen bezugslos und daher auch schutzlos sind. Daher muss beachtet werden, dass jeder Staat verpflichtet ist Staatenlose, die sich in seinem Gebiet befinden, nicht in einem anderen Staat auszuweisen, sondern ihnen vielmehr Schutz zu gewährleisten hat. Es ist auch erwähnenswert, dass alle Staaten üblicherweise jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Gebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzen einen Personalausweis auszustellen haben. Hierbei muss beachtet werden, dass der Reiseausweis für Staatenlose ein Passersatz ist, der an Staatenlose ausgestellt wird. Dies ist sehr wichtig, denn wenn Eltern ihre neugeborenen Kinder etwa nicht offiziell registrieren lassen können, dies dazu führen kann, dass die Kinder später vielleicht weder zur Schule gehen noch studieren oder eine Arbeit annehmen bzw. reisen oder sogar heiraten können.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass Menschen durch eine Reihe von staatlichen, politischen, rechtlichen, technischen oder auch administrativen Maßnahmen oder Versäumnisse staatenlos werden, wie beispielsweise etwa durch Transfer von Gebieten eines Staates, wodurch der Bürger die Staatsbürgerschaft ihres früheren Staates aberkannt wird und sie damit staatenlos wird oder etwa durch willkürlicher Entzug der Staatsbürgerschaft von Personen oder Gruppen durch die Regierung. Es kann unter anderen auch dann zur Staatenlosigkeit kommen, wenn beispielsweise etwa ein Kind in einem Staat geboren wird, der die Staatsbürgerschaft nur nach dem Abstammungsprinzip vergibt, aber das Land aus dem die Eltern stammen die Staatsbürgerschaft wiederum nur bei Geburt auf seinem Hoheitsgebiet gewährt bzw. wenn Kinder von staatenlose Eltern geboren werden. Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass man entweder bei der Geburt durch Nichterlangung der Staatsbürgerschaft oder durch den Verlust der Staatsbürgerschaft staatenlos werden kann. Dabei muss auch beachtet werden, dass ein Verlust der Staatsbürgerschaft verschiedene Hintergründe haben kann, wobei die wichtigsten Gründe die Staatsauflösung, die willkürliche Entziehung, die Ausbürgerung oder Vertreibung, der Verzicht der Staatsbürgerschaft oder Heirat bzw. Scheidung sind.

Zudem muss sichergestellt werden, dass Personen nur dann ihre Staatsangehörigkeit aufgeben können, wenn ihnen zuvor die Anerkennung einer anderen Staatsbürgerschaft garantiert wird. Es ist ebenso erwähnenswert, dass eine staatenlose Person unter Umständen auch gleichzeitig ein Flüchtling sein kann, wenn diese Person beispielsweise das Land in dem sie lebt aufgrund von Verfolgung verlassen muss. In diesem Zusammenhang muss jedoch beachtet werden, dass die Staatsbürgerschaft üblicherweise durch Geburt bzw. durch Abstammung oder durch Einbürgerung erworben wird.

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