Was ist eine Reallast?




Unter einer Reallast versteht man im Allgemeinen ein dingliches Recht an einem Grundstück, wonach der jeweils Berechtigte vom Grundstückseigentümer selbst bestimmte, zumeist wiederkehrende Leistungen, also ein positives Tun, verlangen kann. Diese Leistungsverpflichtung des Eigentümers kann verschieden ausgestaltet sein. Beispielsweise kann die Leistung in einer Geldrente bestehen, oder auch auch eine Leistung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen des belasteten Grundstückes ist durchaus denkbar.

Der wesentliche Unterschied zum Servitut besteht darin, dass bei der Reallast auch ein aktives Tun abverlangt werden kann, nicht nur ein Dulden oder ein Unterlassen wie bei den Dienstbarkeiten. Auch für die Begründung von Reallasten bedarf es titulus und modus. Titel werden hierbei verhäuft durch einen Vertrag oder aber auch durch letztwillige Verfügungen, also Testamente, begründet. Der Modus findet durch die Eintragung im sogenannten C-Blatt des Grundbuches der belasteten Liegenschaft statt. Was das Erlöschen von Reallasten können ohne weiteres die Regelungen für die Dienstbarkeiten herangezogen werden.

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