Probleme des Nachbarrechts: Immissionen




Das sogenannte Nachbarrecht ist ein praktisch besonders relevantes Rechtsgebiet. Das Nachbarrecht nämlich schwächt den ansonsten sehr starken Schutz des Eigentums ein wenig ein. Aufgrund des engen Zusammenlebens der Menschen, soll nicht jede Beeinträchtigung des Eigentums vor Gericht landen. Zentrales Regelungsproblem des Nachbarrechts sind sogenannte Immissionen. Immissionen sind die Einwirkungen auf ein Grundstück, die wiederum von einem anderen, benachbarten Grundstück ausgehen. Immissionen sind beispielsweise Lärmentwicklung, Licht, Gerüche, gase, Abwasser, Gegenstände, Kletterpflanzen et cetera.

Niemals allerdings dulden muss ein benachbarter Eigentümer unmittelbare Zuleitungen, grobkörperliche Einwirkungen oder gesundheitsgefährdende Einwirkungen, die vom Nachbarsgrundstück ausgehen. Zur besseren Verbildlichung können folgende Beispiele genannte werden, die ein Eigentümer jedenfalls nicht zu dulden hat: das Verlegen der Dach- oder Abwasserrinne so, dass das Wasser direkt ins Nachbargrundstück fließt, fliegende Steine oder Erde aufgrund von Arbeiten direkt ins Nachbarsgrundstück, das Einweichen von giftigen Gasen einer benachbarten Deponie oder Entweichen von Chlorwasser aus des Nachbars Schwimmbecken. Bei allen übrigen Immissionen kommt es zu einer Abwägung.

Unzulässig sind Immissionen demgemäß nur dann, wenn es zu einer Überschreitung des ortsüblichen Maßes kommt und dadurch die ortsübliche Nutzung der eigenen Liegenschaft wesentlich beeinträchtigt wird. Seit wenigen Jahren erst verbietet das Österreichische Gesetz auch sogenannte negative Immissionen, nämlich den Entzug von Licht und Luft. Eine weitere Sonderregelung für Immissionen gelten bei genehmigten Anlagen. Dort gilt die Einhaltung der jeweils genehmigten Grenzwerte diverser Immissionen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel