Was ist ein Schuldverhältnis?




Unter Schuldverhältnis versteht man alle bestehenden wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Gläubiger und Schuldner. Zu unterscheiden ist auf jeden Fall zwischen Schuldverhältnis im engeren Sinn und Schuldverhältnis im weiteren Sinn. Mit Schuldverhältnis im engeren Sinn ist gemeint, dass eine Person einer anderen Person zu einer Leistung verbunden ist. Zum Schuldverhältnis im weiteren Sinn gehören z.B. Hauptleistungspflichten, selbständige Nebenleistungspflichten und unselbständige Nebenleistungspflichten, Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten, Primärpflichten und Sekundärpflichten, Gestaltungsrechte und Obliegenheiten. Hauptleistungspflichte charakterisieren den Vertragstyp und macht das Wesen des Rechtsgeschäftes aus, das eben ihretwegen von den Parteien geschlossen wird.

Bei den meisten Geschäften entstehen Hauptleistungspflichten auf Seiten des Gläubigers und des Schuldners, sodass jeder zugleich Gläubiger und Schuldner wird. Diese gegenseitigen Verträge sind zweiseitig verbindlich und entgeltlich, wie z.B. Miete, Kauf, Tausch, Pacht, Werkvertrag oder Dienstvertrag. Neben der Kaufpreiszahlung einer Partei und die Übernahme der Sache durch die andere Partei sind auch die Nebenleistungspflichten zu berücksichtigen. Selbständige Nebenleistungspflichten sind von der Hauptleistung getrennt und der Gläubiger hat an deren Erfüllung ein besonderes Interesse; z.B. verpflichtet sich der Mieter einer Wohnung für den Hauseigentümer Kohle zu tragen bzw. im Sommer den Garten zu pflegen.

Unselbständige Nebenleistungspflichten wiederum haben nur eine dienende Funktion, denn sie bezwecken hauptsächlich die Vorbereitung und Abwicklung der Hauptleistung, die für den Vertragstyp charakteristisch ist. Unselbständige Nebenleistungspflichten können vereinbart werden oder sich aus der Vertragsauslegung bzw. direkt aus dem Gesetz ergeben. Als Beispiel wäre zu nennen, dass der Verkäufer verpflichtet werden kann, die Sache ordentlich zu verpacken sowie die Gebrauchsanweisung mitzuliefern. Auch Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten sind zu beachten. Darunter ist zu verstehen, dass der Schuldner seine Erfüllungshandlungen auf eine Weise zu setzen hat, damit der Gläubiger und seine Rechtsgüter nicht geschädigt werden, z.B. sind Möbeln zu transportieren, ohne dass man sie nicht fallen lässt.

Zu unterscheiden ist auch zwischen Primärpflichten und Sekundärpflichten. Zu beachten ist, dass Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten sowie die Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten Primärpflichten des Schuldverhältnisses darstellen. Daher bestehen Primärpflichten in einem Verhalten, also in einem Tun oder Unterlassen. Bei Verletzung von Primärpflichten kommen Sekundärpflichten in Betracht, also Schadenersatzpflichten.

Zum Schuldverhältnis im weiteren Sinn zählen auch Gestaltungsrechte und Obliegenheiten. Unter Gestaltungsrecht versteht man das Recht einseitig Veränderungen eines Rechtsverhältnisses herbeizuführen, wie z.B. die Kündigung, die Wandlung oder der Rücktritt. Obliegenheiten wiederum stellen Rechtspflichten minderer Art dar, die nicht eingeklagt werden können. Außerdem kann das Schuldverhältnis entweder ein Zielschuldverhältnis oder ein Dauerschuldverhältnis sein. Beim Zielschuldverhältnis ist das Schuldverhältnis auf eine einmalige Leistung gerichtet, wie z.B. beim Kauf, Tausch oder bei der Schenkung. Das bedeutet also, dass bei einem Zielschuldverhältnis keine dauernde oder wiederkehrende Leistung geschuldet wird. Beim Dauerschuldverhältnis wiederum geht das Schuldverhältnis durch die Erfüllung nicht unter, da eher ein längerdauerndes Verhalten bzw. eine wiederkehrende Leistung geschuldet wird, wie z.B. bei Bestandverhältnisse, Dienstverhältnisse, Stromlieferungsvertrag.

Sehr wichtig ist es zwischen Schuld und Haftung zu unterscheiden. Unter Schuld ist zu verstehen, dass eine Person einem anderen etwas leisten muss. Die Haftung wiederum meint das Einstehen für die Schuld. Wenn die Schuld nicht erfüllt wird, kann der Gläubiger sie durchsetzen und dabei auf das Vermögen des Schuldners greifen.

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