Staatsbürgerschaftsansuchen: welche Unterlagen sind beizuschließen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass dem Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft bestimmte Unterlagen beizuschließen sind. Bei fremdsprachigen Schriftstücken sind Übersetzungen beizuschließen, die von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher hergestellt worden sind. Hierbei müssen das übersetzte Schriftstück und die Übersetzungen vom Dolmetscher auf einer Weise miteinander verbunden worden sein, dass eine Trennung der beiden Schriftstücke nur mit ihrer Verletzung möglich ist. Vom Antragsteller sowie von allen Personen, auf die sich die Verleihung erstrecken soll, müssen auf jeden Fall ein Lebenslauf des Antragstellers, des Ehegatten und der Kinder über dreizehn Jahren mit Unterschrift, Geburtsurkunde des Antragstellers, des Ehegatten und der Kinder sowie auch Heiratsurkunde des Ehegatten inklusive Vorehen des Antragstellers, alle Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk des Antragstellers sowie des Ehepartners und allenfalls auch die Sterbeurkunde verstorbener Ehegatten beigelegt werden.

Falls eine Namensänderung des Antragstellers bzw. des Ehepartners oder der Kinder vorgenommen wurde, ist auch die Urkunde über die Namensänderung mit Rechtskraftvermerk beizulegen. Falls der Ehepartner des Antragstellers bereits die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ist auch der österreichische Staatsbürgerschaftsnachweis des betreffenden Ehepartners beizulegen. Weiters wird verlangt, dass der Reisepass des Antragstellers, des Ehepartners und der Kinder mit gültigem Niederlassungsnachweis in Kopie beizuschließen ist sowie alle Aufenthaltstitel des Antragstellers, des Ehegatten und der Kinder seit der Einreise in Österreich in Kopie. Ebenso beizulegen sind der Staatsangehörigkeitsnachweis des Antragsstellers, des Ehepartners und der Kinder sowie ein Passfoto der soeben genannten Personen und eine Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz in Österreich. Zudem sind weiters noch Strafregisterauszüge aus den Ländern anzuschließen, in denen der Antragsteller, der Ehepartner und die Kinder über vierzehn Jahre in den letzten zwanzig Jahren einen Hauptwohnsitz hatten.

Dem Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind weiters eine Bestätigung des Dienstgebers über die Art und die Dauer der Beschäftigung oder Pensionsbescheide sowie ebenso ein aktueller Einkommensnachweis und alle Einkommensnachweise der letzten drei Jahre des Antragstellers, des Ehegattens und eventuell auch der Kinder, aber auch sämtliche sonstige Einkommensnachweise der letzten drei Jahren des Antragstellers und des Ehepartners, wie beispielsweise etwa Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung oder Notstandshilfe, beizulegen. Weiter sind auch Versicherungsbestätigungen aus der zentralen Datenspeicherung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger des Antragstellers, des Ehegatten und der Kinder sowie einen Auszug aus dem Kreditschutzverband beizulegen. Anzuschließen sind ebenso ein Befreiungsschein des Antragstellers, des Ehegatten und der Kinder in Kopie.

Wenn der Antragsteller bzw. der Ehepartner oder die Kinder ein Studium nachgehen sollte, sind allenfalls ebenso Inskriptionsbestätigungen und Sammelzeugnisse der Universität in Kopie beizulegen. Falls ein akademischer Grad im Ausland erworben wurde, ist ebenso der Berechtigungsnachweis zur Führung dieses akademischen Grades, also die Nostrifizierung in Kopie beizulegen. Sollte ein Lehrverhältnis bestehen, ist ebenso der Lehrvertrag in Kopie anzuschließen. Für Kinder werden ebenso Schuldbesuchsbestätigungen verlangt, aber auch das letzte Schulzeugnis und die letzte Schulnachricht sowohl der Kinder als auch des Antragstellers und des Ehegatten in Kopie.

Ganz wesentlich ist jedoch der Nachweis über den Erwerb der Deutschkenntnisse in Kopie, beispielsweise etwa durch eine Schulbesuchsbestätigung, durch das letzte Schulzeugnis bzw. Schulnachricht oder durch alle fünf Schulzeugnisse und alle fünf Schulnachrichten bei Besuch einer fünfjährigen Pflichtschule bzw. durch das Schulzeugnis bei positiver Abschluss auf dem Niveau der neunten Schulstufe oder etwa durch ein positives Lehrabschlusszeugnis, durch einen Sprachdiplom von zertifizierten Kursträgern bzw. durch ein Zeugnis des Modul I bzw. Modul II der Integrationsvereinbarung. Sollte der Antragsteller, der Ehepartner bzw. die Kinder Flüchtlinge sein, wird ebenso der Bescheid über die Anerkennung als Konventionsflüchtling in Kopie verlangt.

Sollte der Antragsteller oder sein Ehepartner eine selbständige Tätigkeit ausüben, sind dem Ansuchen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ebenso ein Gewerbeschein und ein Firmenbuchauszug sowie sämtliche Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahren und auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Antragstellers und des Ehepartners sowie auch den zuletzt veranlagten Steuerbescheid der Firma des Antragstellers bzw. des Ehepartners jeweils in Kopie anzuschließen. Zudem muss beachtet werden, dass all die soeben genannten Unterlagen in Original vorzulegen sind, mit Ausnahme von einigen wenigen Unterlagen, deren Vorlage in Kopie als ausreichend betrachtet wird.

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