Die wichtigsten Steuern in Österreich




Der besseren Übersicht halber kann man Österreichs Steuern nach unterschiedlichen Kriterien und Merkmalen unterteilen So kann man Steuern beispielsweise etwa nach der Art der Erhebung unterscheiden. Zum einen existieren die direkten Steuern. Direkte Steuern werden darin charakterisiert, dass der Steuerschuldner und der Steuerträger identisch sind. Typisches Beispiele direkter Steuern sind die Einkommens- und Körperschaftssteuer. Indirekte Steuern hingegen sind dadurch gekennzeichnet, dass Steuerschuldner und Steuerträger ganz konträr zu den direkten Steuern nicht ident sind. Fallbeispiele wären zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Tabaksteuer oder die Mineralölsteuer.

Auch nach dem Steuergegenstand kann man Steuern unterscheiden. Es gibt sogenannte Ertragssteuern, beispielsweise also die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer. Weiters existieren Vermögenssteuern, wie zum Beispiel die Grundsteuer eine ist, sowie sogenannte Verkehrssteuern, wie beispielsweise die Umsatzsteuer oder die Grunderwerbssteuer sowie auch die sogenannten Verbrauchssteuern. Beispiele für Verbrauchssteuern sind die Tabaksteuer und die Mineralölsteuer.

Darüber hinaus kann man Steuern auch nach der Ertragshoheit in drei Gruppen differenzieren. Es gibt die gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Beispiele sind die Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Mineralölsteuer oder auch die Tabaksteuer. Neben den gemeinschaftlichen Bundesabgaben existieren die ausschließlichen Bundesabgaben, wie zum Beispiel die Stempel- und Rechtsgebühren oder der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds. Die dritte Gruppe setzt sich aus den ausschließlichen Gemeinde- und Landesabgaben zusammen Die Kommunalsteuer, Grundsteuer, Feuerschutzsteuer, die Fremdenverkehrsabgabe oder auch Jagd- und Fischereiabgaben sind einige Paradebeispiele hierfür.

Ein kleiner Einschub, welcher sich ähnlich veranschaunlichen lässt, wie die Besteuerungsunterscheidung nach der Ertragshoheit, ist die Differenzierung der Steuerabgaben an den Staat Österreich selbst, sei es nun an den Bund, an das Land oder an beide, oder jene Stauerabgaben an vom Staat zu unterscheidene Organisationen. Ein typisches Beispiel hierfür sind die österreichischen Rundfunkgebühren. Bei dieser Abgabe, welche später detaillierter erläutert werden soll, geht der Großteil der zu bezahlenden Beträge an den Österreichiscehn Rundfunk selbst, welcher ja im Grund mit dem Österreichischen Staat nicht viel zu tun hat. Aber auch hier behält sich der Staat vor, einen geringen Prozentsatz der Einnahmen für sich selbst, insbesondere für die Medienförderung einzubehalten.

Weiters können die Steuern auch nach Personensteuern und Sachsteuern unterschieden und veranschaulicht werden. Bei den sogenannten Personensteuern ist der Steuergegenstand, vor allem aber die Höhe der betreffenden Steuern von der persönlichen Situation des Steuerschuldners, also des Steuerpflichtigen abhängig. So passiert es, dass mitunter beispielsweise die Höhe des Einkommens oder auch der Familienstand sowie die Existenz eigener Kindern die Höhe der Steuer maßgebend verändern kann. Bei den sogenannten Sachsteuern hingegen sind objektbezogene Merkmale für die Höhe der Steuer ausschlaggebend. Paradebeispiel hierfür sind die unterschiedlichen Umsatzsteuer-Sätze für unterschiedlichen Waren oder Dienstleistungen. Während man für ein Buch nur 10 Prozent Umsatzsteuer bezahlt, muss man hingegen beim Kauf eines Elektronikartikels satte 20 Prozent beisteuern.

Eine weitere Option die Steuern in Österreich zu klassifizieren, besteht darin, sie nach Veranlagungssteuern und Selbstbemessungssteuern zu unterscheiden. Bei den sogenannten Veranlagungssteuern setzt das Finanzamt auf Basis der Steuererklärung die jeweilige Steuer für das Kalenderjahr fest, Vorauszahlungen können geleistet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Einkommensteuer. Im Kontrast dazu stehen die sogenannten Selbstbemessungssteuern. Bei den Selbstbemessungssteuern berechnet nicht das Finanzamt, sondern der Steuerpflichtige selbst die Steuern. Dies passiert beispielsweise bei der Normalverbrauchsabgabe und der Versicherungssteuer. In manchen Fällen erfolgt zunächst eine Selbstbemessung und sodann eine Veranlagung für das vorangegangene Kalenderjahr , wie es zum Beispiel bei Umsatzsteuervorauszahlungen oder auch Umsatzsteuerveranlagungen der Fall ist.

Abschließend kann man die österreichischen Steuern auch nach regelmäßig zu erhebenden Steuern, die auch als Abschnittssteuern bezeichnet werden, und einmalig anfallenden Steuern unterscheiden, Steuern, die also nach einmaliger Entrichtung nicht wiederkehren. Abschnittssteuern sind zur besseren Veranschaulichung beispielsweise die Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder die Körperschaftsteuer. Einmalig anfallende Steuern sind zum Beispiel Grunderwerbsteuer oder diverse andere nicht wiederkehrende Gebühren.

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