Besteuerung in Österreich




Wie es in den meisten Ländern der Welt ebenfalls der Fall ist, braucht auch der Staat Österreich Einnahmen, mit denen er seine Aufgaben und Pflichten erfüllen und diesen nachkommen kann. Er erhebt daher vor allem Steuern, diverse Gebühren sowie etwaige sonstige Abgaben. Dabei haben im Allgemeinen alle Bürger die Pflicht, ihren Anteil zur Finanzierung gerade dieser öffentlichen Leistungen beizutragen, nämlich auch dann, wenn sie selbst nicht immer direkt in den Genuss der jeweiligen Leistungen kommen.

Den gesetzlich verpflichtenden Steuern und anderen Abgaben stehen auch häufig gar keine unmittelbaren Gegenleistungen gegenüber, sie dienen generell der Finanzierung diverser staatlichen Leistungen und sind daher auch von Staat zu Staat unterschiedlich.

Die Europäischen Union jedoch ist sehr darum bemüht, dass die national oft sehr unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen Unionsstaaten die indirekte Steuern betreffend den freien Kapitalverkehr nicht behindern. Darüber hinaus sollen auch keine Schlupflöcher oder gar Steueroasen entstehen. Mindest- und Höchststeuersätze für Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern helfen, allzu starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu vermeiden.

Das Exemplum schlecht hin stellen die östlichen Nachbarländer Österreichs dar. Dort werden die Zigaretten beispielsweise nicht so hoch versteuert wie hierzulande, was häufig dazu führt, dass Österreicher ihre Zigaretten infolge der Menge oft auch illegal aus den angrenzenden Nachbarländern beziehen. Eines der Ziele der Europäischen Kommission ist daher, eine größtmögliche Harmonisierung beziehungsweise auch Vereinheitlichung der Steuersätze für indirekte Steuern in den Staaten der Europäischen Union zu erzielen.

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