Die Sonderbestimmungen für bestimmte Zivilmakler




Neben den Bestimmungen für den Handelsmakler mit den zahlreichen Besonderheiten für den Versicherungsmakler enthält das Maklergesetz auch noch Sonderbestimmungen für Immobilienmakler als auch Personalkreditvermittler. Immobilienmakler und Personkreditvermittler sind keine Handelsmakler, sondern Zivilmakler, werden aber dennoch kurz im Maklergesetz erwähnt. Ein Immobilienmakler ist jemand, der als Makler gewerbemäßig Geschäfte mit unbeweglichen Sachen, wie etwa Liegenschaften abschließt, ohne mit dieser Vermittlung ständig betraut zu sein. Das Maklergesetz ist in zwei Ausnahmefällen auch auf all jene Personen anzuwenden, die nach der gesetzlichen Definition keine Immobilienmakler sind. Die erste Ausnahme bezieht sich auf Makler, die ständig mit der Vermittlung von Immobilien betraut sind, und die zweite Ausnahme gilt für Personen, welche die Vermittlungstätigkeit nicht gewerbemäßig, sondern nur gelegentlich ausüben.

Ein Immobilienmakler wird häufig als Doppelmakler für beide Parteien tätig, weswegen er eine besondere Aufklärungspflicht hat. Hat der Makler aber vor, vereinbarungsgemäß nur ein einseitiger Interessensvertreter von nur einer Partei zu werden, so muss er dies der dritten Person unverzüglich mitteilen. Diese Mitteilungspflicht ist zugleich eine Warnfunktion, da der dritten Person klar sein muss, dass der Makler nun keine neutrale Stellung mehr einnimmt. Auch zum Schutz des Auftraggebers gibt es zwingende Normen. Ein paar Normen des Maklergesetzes werden nämlich zugunsten des Auftraggebers für einseitig zwingend erklärt. Aus diesem Grund können die Provisionsbestimmungen und die Kündigungsvorschriften nicht zum Nachteil des Auftraggebers abgeändert werden. Genauso wenig kann er Auftraggeber verpflichtet werden, ein sich anbahnendes Geschäft abzuschließen.

Zum Schutz des Konsumenten gibt es Sondervorschriften, welche das Konsumentenschutzgesetz enthält. Dabei handelt es sich insbesondere um den erweiterten Rücktrittsschutz, der ein einwöchiges Rücktrittsrecht vorsieht, wenn eine Vertragserklärung am selben Tag abgegeben wurde, als das Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt wurde, um besondere Aufklärungs- und Benachrichtigungspflichten, und um die Höchstdauer von Alleinvermittlungsaufträgen beim Immobilienmakler. Wenn ein Makler gewerbemäßig für Kreditwerber Kreditgeschäfte vermittelt, die nicht durch Hypotheken sichergestellt werden, dann ist dieser ein Personalkreditvermittler. Eine Hypothek ist ein im Firmenbuch eingetragenen Recht an einem Grundstück, auf welches zurückgegriffen werden kann, wenn der Kredit nicht abgezahlt wird.

Ein Kreditvermittlungsvertrag ist nur unter den Voraussetzungen wirksam, dass er Vertrag in Schriftform abgeschlossen wurde, und auch nur in ein und derselben Sprache verfasst wurde. Des Weiteren muss der Vertrag die gesetzlichen Mindestangaben wie die Bezifferung des Nettokredits, den Gesamtbetrag und viele mehr beinhalten. Einem Makler ist es nicht gestattet Abreden zu treffen, die gesetzlich nicht vorgesehen sind. Rechtlich unwirksam ist etwa eine Abrede, wonach der Vermittler eine Inkassotätigkeit ausübt. Eine Ausnahme besteht hierbei aber, wenn es sich dabei um eine für den Kreditnehmer kostenlose Einziehung allfälliger Forderungen handelt. Ebenso sind Vergütungen wir Einschreibgebühren, Vormerkgebühren und Bearbeitungsgebühren nicht wirksam, wenn diese vereinbart wurden. Wird jemandem ein Blankowechsel durch den Darlehenswerber unterfertigt, so ist dieser nur dann zulässig, wenn die kreditgewährende Bank der Begünstigte im Geschäft ist, und die Ausstellung des Wechsels mit der Zuzählung des Darlehns einhergeht.

Ein Personalkreditvermittler muss spätestens bei der Zuzählung des Kredits den Namen als auch die Anschrift des Kreditgebers dem Kreditnehmer mitteilen. Wenn der Personalkreditvermittler diese Bestimmung verletzt, dann besteht kein Provisionsanspruch, und dem Kreditgeber sind außerdem die vereinbarten Zinsen und sonstigen Vergütungen nur soweit zurückzuzahlen, als diese das Doppelte davon nicht überschreiten, was zum Zeitpunkt der Schließung des Kreditvertrages den festgesetzten Basiszinssatzes nicht überschreitet. Auch beim Personalkreditvermittler gibt es zwingende Normen zum Schutz des Auftraggebers, welche alle dazu dienen, damit keine Bestimmungen des Maklergesetzes zum Nachteil für den Auftraggeber ausgelegt werden können.

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