Was ist ein verwaltungsrechtlicher Vertrag und welche Arten gibt es?




Eingangs muss erwähnt werden, dass ein verwaltungsrechtlicher Vertrag auch als subordinationsrechtlicher Vertrag bezeichnet wird und als ein Handlungsinstrument der Hoheitsverwaltung zu qualifizieren ist. Außerdem tritt die Verwaltungsbehörde in solch einen Fall als Vertragspartner mit Befehlsgewalt auf und nicht als Privatrechtssubjekt. Aus dem soeben Gesagten kann somit abgeleitet werden, dass ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltung und einem Privat über Verwaltungssachen ist. Dabei schließt die Behörde also einen Vertrag mit einem ihr rechtlich nicht gleichgestellten Vertragspartner, sondern mit einem ihr untergeordneten Vertragspartner.

Außerdem liegt ein subordinationsrechtlicher Vertrag dann vor, wenn die Behörde den Vertragsinhalt auch durch Erlass eines Verwaltungsaktes einseitig regeln könnte. Zudem hat die Behörde mit einem verwaltungsrechtlichen Vertrag die Möglichkeit, mit dem Bürger einen Vertrag zu schließen, anstelle einseitig eine Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen. Dies bietet auch Vorteile für die Behörde, da sie nämlich schneller und wirksamer gegen Vertragsverstöße vorgehen kann, als dies bei Zuwiderhandlung gegen einen Verwaltungsakt möglich wäre. Es muss beachtet werden, dass es für einen verwaltungsrechtlichen Vertrag auf jeden Fall entscheidend ist, dass beide Parteien die Möglichkeit haben, auf den Vertragsinhalt einzuwirken.

In diesem Zusammenhang müssen auch die besonderen Formen des verwaltungsrechtlichen Vertrages beachtet werden. Diese sind der Vergleichsvertrag sowie der Austauschvertrag. Es ist erwähnenswert, dass mit einem Vergleichsvertrag eine bestehende Ungewissheit über den Sachverhalt oder über die Rechtslage beseitigt wird. Mit einem Austauschvertrag wird die Privatperson wiederum zu einer Gegenleistung verpflichtet, die einem bestimmten öffentlichen Zweck dient und auch im Zusammenhang mit der Leistung der Behörde steht.

Es muss beachtet werden, dass die Abgrenzung vom verwaltungsrechtlichen Vertrag zum privatrechtlichen Vertrag nach dem Vertragsgegenstand erfolgt. Wenn aber Verträge sowohl öffentlich-rechtliche Elemente als auch privatrechtliche Elemente enthalten sollten, spricht man von Mischverträgen, wobei es sich hierbei jedoch insgesamt um öffentlich-rechtliche Verträge handelt, und zwar auch dann, wenn nur eine der aufeinander bezogenen Leistungspflichten öffentlich-rechtlicher Natur ist. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Schriftform aufgrund der Rechtssicherheit vorgeschrieben ist.

Außerdem werden verschiedene Formen von Verwaltungsverträgen unterschieden. Dabei wird nämlich zwischen koordinationsrechtlichen Verträgen und subordinationsrechtlichen Verträgen unterschieden. Im Gegensatz zu den subordinationsrechtlichen Verträgen befinden sich die Vertragspartner bei koordinationsrechtlichen Verträgen nämlich auf gleicher Ebene. Außerdem finden koordinationsrechtliche Verträge hauptsächlich zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung Anwendung und bilden somit Rechtsbeziehungen, für die ein Verwaltungsakt nicht erlassen werden könnte. Wie bereits erwähnt befinden sich die Vertragspartner bei den subordinationsrechtlichen Verträgen wiederum in einem Über-Unterordnungsverhältnis.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel