Unter Auslegung wird die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm bzw. eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen verstanden. Für den Vertragsinhalt ist immer ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien notwendig, und zwar auch dann, wenn dieser im Inhalt der Erklärung keinen Ausdruck oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat. Wichtig bei der Vertragsauslegung ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien. Bei der Ermittlung des wirklichen Willens der Vertragsparteien sind der Erklärungswortlaut sowie die bekannten Umständen und auch deren Interessenlage heranzuziehen. Das Ziel der Auslegung ist die Sinnermittlung und die Inhaltsermittlung der Normen. Außerdem gibt es verschiedene Auslegungsarten. Darüber können Sie hier einiges lesen.
Sie erhalten hier einen Überblick über Ziel und Sinn der Vertragsauslegung. Weiters können Sie sich über die einzelnen Auslegungsarten informieren.
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