Verfügung

Es gibt verschiedene Arten von Vollstreckungsmitteln, wie etwa die einstweilige Verfügung, die Vollstreckung von Verpflichtungen zu einer Geldstrafe, die Ersatzvornahme bzw. die Erzwingung vertretbarer Leistungen sowie die Zwangsstrafe und die Anwendung unmittelbaren Zwanges. Bei der Verfügung handelt es sich somit um ein Vollstreckungsmittel. Sie müssen beachten, dass es immer vom Inhalt des Vollstreckungstitels abhängt, welches Vollstreckungsmittel die Vollstreckungsbehörde überhaupt zu wählen hat. Die Vollstreckungsbehörde kann die einstweilige Verfügung vor allem zur Sicherung von Verpflichtungen als Vollstreckungsmittel treffen. Außerdem können einstweilige Verfügungen auch dann getroffen werden, wenn noch kein Vollstreckungstitel vorliegt.

Dieses Thema informiert Sie über die verschiedenen Arten von Vollstreckungsmitteln und geht insbesondere auf die einstweilige Verfügung ein. Sie können auch einiges über die Voraussetzungen lesen, die vorhanden sein müssen, um eine einstweilige Verfügung überhaupt treffen zu können.

 

 

 

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