Unter Personenverkehr ist die Bezeichnung für die Beförderung von Personen zu verstehen. Der Personenverkehr umfasst die technischen, technologischen sowie organisatorischen und ökonomischen Bedingungen der Personenbeförderung, also unter anderem Verkehrsmittel, und die zu befördernden Personen. Es gibt verschiedene Personenverkehrsarten, wie etwa Straße, Schiene, Luftverkehr sowie Schiffsverkehr. Vom Personenverkehr ist der Güterverkehr zu unterscheiden.
Dieses Thema geht auf die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ein. Es muss beachtet werden, dass die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen nur mit einer Konzession ausgeübt werden darf. Sie können hier ebenso einiges über die Pflichten des LKW-Lenkers und Buslenkers vor der Fahrt lesen. Ein Abschnitt geht sodann auf das Taxigewerbe ein und informiert über die benötigten Voraussetzungen, um als Taxilenker tätig werden zu können.