Handelsregister
Das Handelsregister wird auch als Firmenbuch bezeichnet und ist ein von den Landesgerichten, in Wien vom Handelsgericht Wien sowie in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, geführtes öffentliches EDV-Verzeichnis. Es dient der Verzeichnung und der Offenlegung von Tatsachen der Unternehmen und anderer Institutionen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften eingetragen werden müssen. Nach der Firmenbucheintragung bekommen Sie sodann eine Firmenbuchnummer. Außerdem kann jede Person beim Firmenbuchgericht, bei Notaren sowie Anwälten und bei Wirtschaftstreuhändern in das Firmenbuch Einsicht nehmen und Auszüge anfordern. Dieses Thema informiert Sie darüber, welche Rechtsträger zwingend in das Firmenbuch eingetragen werden müssen sowie unter welchen Voraussetzungen eine Zwangsstrafe über eine Person verhängt werden darf im Zusammenhang mit einer Firmenbucheintragung.
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