Geschäftsfähigkeit

Unter Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, sich selbst durch eigene Erklärung zu berechtigen und zu verpflichten. Es ist interessant zu wissen, dass sich die Geschäftsfähigkeit nach dem Alter und nach dem geistigen Zustand der Person richtet. Außerdem müssen Sie beachten, dass sich die Geschäftsfähigkeit bei Kindern je nach Alter unterscheidet. Denn Kinder bis zu sieben Jahren können logischerweise weniger Pflichten eingehen als Jugendliche von vierzehn bis achtzehn Jahren oder als Volljährige ab achtzehn Jahren. Daher ist es immer interessant zu wissen, für welche Geschäfte sich Kinder verpflichten dürfen und ab wann eine Einwilligung der Eltern notwendig ist, damit das abgeschlossene Geschäft überhaupt Gültigkeit erlangen kann.

Dieses Thema geht auf die Geschäftsfähigkeit von Kindern bis zu sieben Jahren sowie von unmündigen Minderjährigen von sieben bis vierzehn Jahren und von mündigen Minderjährigen von vierzehn bis achtzehn Jahren ein, weiters aber auch auf die Geschäftsfähigkeit von Volljährigen ab achtzehn Jahren ein. Sollten Sie Kinder haben, wäre es für Sie empfehlenswert sich darüber zu informieren. Sie bekommen ebenso Informationen darüber unter welchen Umständen die Geschäftsfähigkeit einer volljährigen Person eingeschränkt werden kann, wie unter anderem etwa aufgrund einer psychischen Krankheit.

 

 

 

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