Arbeitnehmererfindungen

Das Thema Arbeitnehmererfindungen klärt über die Lage von Erfindungen auf, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht geschaffen hat. Weiters wird auf die Unterscheidung zwischen Diensterfindungen und freie Erfindungen eingegangen. Dieser Abschnitt beschäftigt sich auch näher damit, inwieweit der Arbeitgeber die Diensterfindungen seiner Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. In diesem Zusammenhang werden auch die Rechte des Erfinders berücksichtigt. Auch die Arbeitszeit sowie der Anspruch auf Urlaub werden behandelt.

 

 

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