Es gibt verschiedene Art von Adoptionen. Zu unterscheiden ist zwischen die offene Adoption, die halb offene Adoption, die Inkognitoadoption, die Blankoadoption und die Volladoption. Bei der offenen Adoption sind den Beteiligten der Name und der Wohnort der annehmenden Wahleltern bekannt. Somit wissen die leiblichen Eltern bei der offenen Adoption, wo sich ihr Kind befindet und sie haben ebenso die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und zu dem Kind aufzubauen. Bei der halb offenen Adoption wissen die leiblichen Eltern nicht, wo sich ihr Kind befindet, aber sie können über die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat und in Wien das Amt für Jugend und Familie zu den Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich treffen. Es besteht auch die Möglichkeit Briefe und Fotos zwischen leiblichen Eltern und Adoptiveltern auszutauschen.
Bei der Inkognitoadoption werden der Namen und der Wohnort der annehmenden Adoptiveltern geheim gehalten. Durch die Möglichkeit der Inkognitoadoption sollen die Kindesmutter, das Kind und die Adoptiveltern geschützt und entlastet werden. Bei der Inkognitoadoption werden jedoch die Wünsche der leiblichen Eltern bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt. Hierbei erfahren die leiblichen Eltern auch einige Daten von den Adoptiveltern, wie beispielsweise deren Alter, Beruf, die Dauer der Ehe sowie die Anzahl bereits vorhandener leiblicher Kinder. Außerdem sind die leiblichen Eltern bei einer Inkognitoadoption befugt sich bei der Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und in Wien beim Amt für Jugend und Familie nach dem Wohl und der Entwicklung des Kindes zu informieren.
Bei der Blankoadoption wiederum stimmt die leibliche Mutter, bereits bevor Wahleltern bestimmt sind, der Adoption ihres Kindes zu. Bei der Blankoadoption spricht man oft auch von der Freigabe zur Adoption. Die Blankoadoption ist in Österreich jedoch nicht zulässig. Unter Volladoption ist zu verstehen, dass mit der Adoption alle Beziehungen des Adoptivkindes zu seinen leiblichen Eltern erlöschen. Zu beachten ist, dass es der leiblichen Mutter obliegt zu entscheiden, welche Form der Adoption für ihr Kind gewählt wird. Aber auch für Adoptivbewerber besteht die Möglichkeit zu entscheiden, in welcher Form sie ein Kind adoptieren wollen.