Welche Arten der Altersvorsorge gibt es?




Bei der Altersvorsorge muss zwischen der privaten Altersvorsorge, der gesetzlichen Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge unterschieden werden. Bei der Altersvorsorge gibt es eine Art Säulensystem. Die erste Säule stellt die gesetzliche Altersvorsorge dar, die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge und die dritte Säule ist die private Altersvorsorge. Unter Altersvorsorge sind grundsätzlich Maßnahmen zu verstehen, die eine Person während ihres Lebens trifft, damit sie im Alter bzw. nach dem Ende ihrer Erwerbstätigkeit ihren weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, und zwar möglichst ohne ihren Lebensstandard einschränken zu müssen. Eigentlich dient der Altersvorsorge erworbene Anwartschaften und angesparten Vermögen.

Die gesetzliche Altersvorsorge wird auch als öffentliche bzw. staatliche Pension bezeichnet und dient zur Finanzierung der Alterspension. Wenn der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsleben in die Pension eintritt, hat er grundsätzlich einen Anspruch auf die Regelpension. Außerdem muss beachtet werden, dass das Eintrittsalter für den Erhalt der Regelpension bei Männern fünfundsechzig Jahre und bei Frauen sechzig Jahre beträgt. Dazu kommt jedoch noch die Wartezeit. Die Wartezeit stellt die Zeit dar, die der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gearbeitet haben muss, damit auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf Regelpension erfüllt ist. Die Wartezeit beträgt fünfzehn Versicherungsjahre innerhalb der letzten dreißig Kalenderjahre oder fünfzehn Beitragsjahre der Pflichtversicherung bzw. der freiwilligen Versicherung. Jedoch muss beachtet werden, dass ab 2033 das Eintrittsalter für den Erhalt der Regelpension bei Frauen, die nach dem 01.Jänner 1955 geboren sind und das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch auf fünfundsechzig Jahre steigt.

Die betriebliche Altersvorsorge wiederum wird immer wichtiger, damit man weiterhin den gewohnten Lebensstandard genießen kann, wenn man im Ruhestand geht und nicht mehr aktiv berufstätig ist. Die betriebliche Altersvorsorge ist sehr wesentlich, weil die heutigen erwerbstätigen Personen in Zukunft eine geringere gesetzliche bzw. öffentliche Pension erhalten werden. Die betriebliche Kollektivversicherung wird mit BKV abgekürzt und ist ein Vorsorgemodell in Form einer Lebensversicherung mit garantiertem Wertzuwachs. Außerdem verfallen die jährlichen Gewinnzuteilungen nicht, wobei die betriebliche Kollektivversicherung eine Rentenleistung in der Pensionsphase garantiert. Somit ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer mit der betrieblichen Altersvorsorge neben der öffentlichen Pension auch Ansprüche auf eine zusätzliche Altersvorsorge erwerben, die durch Dienstgeberbeiträge finanziert werden. Bei der betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet sich der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer Prämien für seine Arbeitnehmer als Versicherte zu bezahlen. Die Beitragszahlung erfolgt über den zuständigen Krankenversicherungsträger, der sodann das Geld an die ausgewählte Mitarbeitervorsorgekasse weiterleitet.

Sobald ein Versicherungsfall eintritt, also sobald der Arbeitnehmer in Pension geht, hat er sodann Anspruch auf eine Rente, die lebenslang ausbezahlt wird. Der Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer besteht somit unter anderen auch in der Unverfallbarkeit der Ansprüche bei Selbstkündigung. Für Anwartschaftsberechtigte, die noch nicht in Pension gehen können, sind jedoch zumindestens jene Kapitalien gesichert, die bereit an die betriebliche Pensionskasse gezahlt wurden. Außerdem haben die Arbeitnehmer bei der betrieblichen Altersvorsorge ebenso die Möglichkeit freiwillig Eigenbeiträge neben den Beiträgen, die der Arbeitgeber leistet, selbst zu leisten, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass diese freiwilligen Arbeitnehmerbeiträge die jährlichen Arbeitgeberbeiträge auf keinen Fall übersteigen dürfen.

Bezüglich der privaten Altersvorsorge ist zu erwähnen, dass jede Person selbst entscheiden muss, ob zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge auch eine private Altersvorsorge für sie angemessen, sinnvoll und zweckmäßig ist. Es kommt jedoch oft vor, dass abgeschlossene private Altersvorsorgeverträge vorzeitig aufgelöst werden. Bei vorzeitiger Auflösung von Altersvorsorgeverträgen ist es die Finanzdienstleistungsbrache, die am meisten davon profitieren, denn die Berater bekommen trotz frühzeitiger Auflösung einen Teil der Provision und die zu Vertragsbeginn abgezogenen Kosten werden den Konsumenten nicht mehr gutgeschrieben. Eine Art privater Altersvorsorge stellt etwa die Lebensversicherung dar. Wenn aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten die Lebensversicherung nicht bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit die Lebensversicherung zu kündigen oder eine Prämienfreistellung in Anspruch zu nehmen bzw. ein Prämiendarlehen aufzunehmen.

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