Was versteht man unter Ersitzung?




Eingangs muss erwähnt werden, dass man als Ersitzung einen Rechtserwerb, also Eigentum, durch dauerhaften echten und redlichen Besitz bezeichnet. Es ist ebenso erwähnenswert, dass sich die Ersitzungsfristen dabei bei beweglichen Sachen auf drei Jahre belaufen, wenn ein Titel für den Rechtserwerb vorhanden ist oder auf dreißig Jahre belaufen, wenn eben kein Titel vorhanden ist.

Außerdem beläuft sich die Ersitzungsfrist Bei unbeweglichen Sachen, wie Liegenschaften, stets auf dreißig Jahre, und zwar unabhängig vom Titel. Es muss beachtet werden, dass gegen juristische Personen die kürzere Frist sechs Jahre und die längere Frist vierzig Jahre beträgt.

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