Was sind öffentliche Ausschreibungen?




Eingangs muss erwähnt werden, dass öffentliche Auftraggeber in Österreich die Pflicht haben, ein öffentliches Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Hierfür werden in der Regel standardisierte Leistungsbeschreibungen verwendet, mit dem Ziel eine einfache und verständliche Ausschreibung erstellen zu können. Eine Ausschreibung ist eine schriftliche Leistungszusammenstellung, die bestimmte Leistungen zu genau festgelegten Bestimmungen zu beschreiben hat. Es muss beachtet werden, dass durch eine Ausschreibung potentielle Unternehmen aufgefordert werden ihre Angebote abzugeben. Rechtlich gesehen ist die Ausschreibung somit eine Aufforderung zur Angebotsstellung und auch Teil der technischen Abwicklung von Bauausschreibungsprozessen.

Es muss berücksichtigt werden, dass zwischen privatwirtschaftliche Ausschreibungen und öffentliche Ausschreibungen unterschieden werden muss. Die Form der privatwirtschaftlichen Ausschreibungen ist nicht reglementiert. Privatwirtschaftliche Ausschreibungen orientieren sich grundsätzlich an den gesetzlichen Regelungen zur öffentlichen Ausschreibung. In der Regel lädt der private Ausschreiber bekannte Unternehmen zur Angebotsabgabe ein. Wie bereits erwähnt sind öffentliche Auftraggeber gesetzlich zur Durchführung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens verpflichtet, um auf diese Weise das wirtschaftlich günstigste und zuverlässigste Angebot zu finden. Außerdem kommen Bund, Länder, Gemeinden sowie Gemeindeverbände und bestimmte Einrichtungen als öffentliche Auftraggeber in Betracht. Unter bestimmte Einrichtungen sind Einrichtungen zu verstehen, die aufgrund dessen gegründet worden sind, um gewisse Aufgaben zu erfüllen, die im Allgemeininteresse liegen und nicht gewerblicher Art sind. Außerdem zählen zu den bestimmten Einrichtungen auch Einrichtungen, die zumindestens teilrechtsfähig sind und die in einer besonderen Nahebeziehung zur öffentlichen Hand stehen, etwa deshalb weil sie von der öffentlichen Hand kontrolliert oder überwiegend finanziert werden.

In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass jedes Bundesland über eine eigene unabhängige und weisungsfreie Kontrollbehörde verfügt, die wiederum befugt ist, rechtswidrige Entscheidungen eines öffentlichen Auftraggebers für nichtig zu erklären oder durch eine einstweilige Verfügung vorläufige Maßnahmen zu ergreifen bzw. eine Rechtsverletzung festzustellen. Weiters sind die öffentlichen Auftraggeber ebenso verpflichtet, standardisierte Leistungsbeschreibungen bei der Erstellung von Ausschreibungen heranzuziehen. Standardisierte Leistungsbeschreibungen sollen dem Planer insbesondere helfen, eine klare und übersichtliche Ausschreibung zu formulieren. Eine standardisierte Leistungsbeschreibung stellt eine Sammlung von Texten zur Beschreibung standardisierter Leistungen für rechtliche und für technische Bestimmungen dar, wie etwa Vertragsbestimmungen. Weiters stellt eine standardisierte Leistungsbeschreibung auch eine Sammlung von Texten zur Beschreibung standardisierte Leistungen für Positionen eines künftigen Leistungsverzeichnisses dar. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die Sammlung gewisse Leistungen für ein bestimmtes Fachgebiet bzw. für Teilgebiete umfasst. Außerdem werden standardisierte Leistungsbeschreibungen vor allem für die Ausschreibung von Bauleistungen erarbeitet.

Ein Unternehmer kann auf verschiedener Weise zu öffentlichen Ausschreibungen kommen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Aufträge der öffentlichen Hand aller Staaten der Europäischen Union, die Euro 193.000,- für Lieferleistungen und Dienstleistungen übersteigen bzw. die Euro 4.845.000,- für Bauaufträge übersteigen, neben einer allfälligen nationalen Veröffentlichung auch in der Europäischen Union publiziert werden müssen. Solche Ausschreibungsankündigungen werden vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union in TED publiziert, und zwar zusammen mit einer Kurzübersetzung in allen Amtssprachen der Union. TED ist die Abkürzung für Tender Electronic Daily, also Europäische Ausschreibungsdatenbank. Aus diesem Grund sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Aufträge öffentlich kundzutun. Außerdem können öffentliche Aufträge des Bundes derzeit auch im Amtlichen Lieferanzeiger zur Wiener Zeitung gefunden werden. Zudem veröffentlichen zahlreiche öffentliche Auftraggeber ihre Ausschreibungen elektronisch. Weiters werden alle Bekanntmachungen von Vergabeverfahren der Stadt Wien online kundgemacht.

In diesem Zusammenhang sollte auch die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung berücksichtigt werden. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung stellt nämlich eine besondere Zustellart dar. Es ist erwähnenswert, dass Zustellungen an Personen, deren Abgabestelle unbekannt ist, oder Zustellungen an eine Mehrheit von Personen, die der Behörde nicht bekannt sind, durch Anschlag an der Amtstafel vorgenommen werden können. Dadurch werden nämlich die betreffenden Personen darüber informiert, dass ein zuzustellendes Schriftstück für sie bei der Behörde liegt. Solch eine Zustellungsart darf aber dann nicht gewählt werden, wenn es sich um ein Strafverfahren handelt sowie wenn ein Zustellbevollmächtigter bestellt worden ist oder wenn wegen Nichtmeldung der Änderung der Abgabestelle durch Hinterlegung zuzustellen ist. Es muss beachtet werden, dass die Zustellung dann als bewirkt gilt, wenn seit dem Anschlag an der Amtstafel der Behörde zwei Wochen vergangen sind.

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