Einsatzfahrzeuge sind zwar schnell, laut und drängeln, aber für einen guten Zweck. Unter Einsatzfahrzeuge versteht man Fahrzeuge, die mit Blaulicht und Schallzeichen mit unterschiedlich hoher Tonfolge ausgestattet sind. Sie werden nur für die Dauer der Verwendung dieser Warnzeichen als Einsatzfahrzeuge verstanden und als Straßenbenützer bevorzugt, ansonsten gelten für sie dieselben Regeln wie für alle anderen Straßenbenützer.
Diese Warnzeichen dürfen nur bei Gefahr in Verzug eingesetzt werden, zum Beispiel wenn ein Rettungsteam zu einem Ort gebracht werden muss, an dem dringend eine Hilfeleistung benötigt wird. Ein weiterer Anwendungsbereich sind Staatsbesuche ausländischer Staatsoberhäupter oder andere Staatsakte, zu denen sich Österreich völkerrechtlich verpflichtet hat. Das Blaulicht darf auch am Ort des Einsatzes oder bei behördlich vorgeschriebenen Transportbegleitungen verwendet werden, wenn dadurch die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Einsatzfahrzeuge genießen im Straßenverkehr in vielfacher Hinsicht eine Sonderbehandlung. Zum einen wird ihnen von Organen der Straßenaufsicht, die auf einer Kreuzung den Verkehr durch Armzeichen und Lichtzeichen regeln, stets freie Fahrt gegeben. Zum anderen dürfen sie auch bei rot über die Kreuzung fahren, was mitunter sehr gefährlich sein kann. Aus diesem Grund steht diese Erlaubnis unter dem Vorbehalt, dass das Einsatzfahrzeug vor der Kreuzung kurz anhält und sicherstellt, dass keine Sachen oder Personen durch das Überfahren der roten Ampel geschädigt oder verletzt werden. Auch Einbahnen dürfen in der Gegenrichtung befahren werden, wenn der Einsatzort dadurch schneller erreichbar ist und es keine Zeit mehr zu verlieren ist. Ebenso finden die Regeln über die höchst zulässige Fahrgeschwindigkeit für Fahrten zu Orten eines dringenden Einsatzes keine Anwendung. Diese Sonderbestimmungen gelten auch für Einsatzübungsfahrten, sofern sie zweckmäßig sind und für die nötige Verkehrssicherheit in geeigneter Weise gesorgt wird.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass für die Hin- und Rückfahrt zu einem dringenden Einsatz für den öffentlichen Sicherheitsdienst, die Feuerwehr, die Bergrettung und für Rettungsfahrzeuge die Bestimmungen über die zulässige Personenanzahl nicht eingehalten werden müssen. Unter den einzelnen Einsatzfahrzeugen gibt es wiederum ebenfalls besondere Vorrangregeln, so genießen z.b. Rettungsfahrzeuge gegenüber anderen Einsatzfahrzeugen freie Fahrt, weil es hier meistens darum geht, kranke Menschen schnell in ein Krankenhaus zu befördern.
Nun stellt sich die Frage, wie sich ein gewöhnlicher Verkehrsteilnehmer zu verhalten hat, wenn ein Einsatzfahrzeug auftaucht. Wichtig ist es, dem Einsatzfahrzeug schnell Platz zu machen, damit es seine Fahrt ungehindert fortsetzen kann. In diesem Fall ist es streng verboten, gleich hinter dem Einsatzfahrzeug hinterherzufahren. Beobachtet man ein Einsatzfahrzeug, das sich einer Kreuzung nähert, darf man nicht vor ihm einbiegen, außer um ihm Platz zu machen.