Was ist Produkthaftung?




Die Produkthaftung (Produzentenhaftpflicht, Erzeugerhaftung) ist die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für sein Erzeugnis. Die Produkthaftung ist keine Haftung für die Mangelhaftigkeit einer geschuldeten Leistung, sondern für die Gefährlichkeit einer erzeugten Sache. Gefährlichkeit eines Produkts liegt zum Beispiel vor, wenn eine Sodawasserflasche explodiert und eine Person verletzt, aber auch wenn ein fehlerhafter Aktenordner die Schreibtischplatte zerkratzt. Gefährlich ist ein Produkt immer dann, wenn es Schäden an den geschützten Gütern Leben, Gesundheit und Eigentum hervorrufen kann. Von der Haftung des Erzeugers muss jene der Händler unterschieden werden. Kauft jemand beim Lebensmittelhändler Spar eine Dose Red Bull, so ist Händler die Firma Spar. Hersteller ist der Konzern Red Bull. Nur die Hersteller, die Produzenten, trifft die Produkthaftung. Der Händler hat die Fehlerhaftigkeit eines Produkts ja nicht verursacht. Die Firma Spar, die eine Dose Red Bull verkauft, die später explodiert und jemanden an der Hand verletzt, hat die Fehlerhaftigkeit der Dose nicht zu verantworten. Gehaftet wird nur für Personen- oder Sachschäden. Für diese aber verschuldensunabhängig.

Ob der Hersteller sorglos gehandelt hat oder ob er alle Vorschriften und Sorgfaltspflichten eingehalten hat, spielt daher keine Rolle. Bei Sachschäden muss der Schaden an einer vom Produkt verschiedenen Sache eintreten. Wird wegen der Fehlerhaftigkeit der Dose Red Bull nur dies kaputt, kann eine Produkthaftung nicht geltend gemacht werden. Verursacht aber der fehlerhafte Aktenordner Kratzer am Schreibtisch, so haftet der Hersteller des Ordners. Fehlerhaft ist ein Produkt immer dann, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Die Erwartungen orientieren sich an der Darbietung der Sache, dem Gebrauch, mit dem billigerweise gerechnet werden kann und dem Zeitpunkt, zu dem sie in Verkehr gebracht worden ist. Fehler sind daher Konstruktionsfehler, also Fehler bei der Planung oder der Produktion, oder Instruktionsfehler. Voraussetzung für die Produkthaftung ist, dass das Produkt in Verkehr gebracht ist. Ein Produkt ist dann in Verkehr gebracht, sobald es der Unternehmer einem anderen zu dessen Gebrauch übergeben hat.

Liefert also die Firma Red Bull einen LKW voll Dosen an die Firma Spar, so ist das Produkt mit der Übernahme durch die Firma Spar in Verkehr gebracht. Maßgebend ist, dass der Hersteller die tatsächliche Verfügung über das Produkt verliert, es endgültig die Fabrik verlässt. Behauptet der Hersteller, die Sache nicht in Verkehr gebracht zu haben, so obliegt ihm der Beweis. Der Erzeuger wird schon dann von der Ersatzpflicht befreit, wenn er als wahrscheinlich dartut, dass das Produkt im Zeitpunkt des Inverkehrbringes noch nicht fehlerhaft war.

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