Was ist die Aufgabe der Sicherheitspolizei?




Das Sicherheitspolizeirecht regelt historisch gesehen Angelegenheiten der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Mit dem Sicherheitspolizeigesetz wurde der Geltungsbereich auf die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei determiniert. Aufgaben der Sicherheitspolizei sind demnach die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sowie die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht. Darunter versteht man Maßnahmen zur Abwehr allgemeiner Gefahren für Staat und Leben, die die Allgemeinheit betreffen, nicht nur bestimmte Personengruppen oder Materie. Als Beispiele der allgemeinen Sicherheitspolizei können das Fundwesen und der Schutz vor gerichtlichen Straftaten genannt werden.

Kompetenzrechtlich ist zwischen der allgemeinen Sicherheitspolizei, Sicherheitspolizei des Bundes und der Länder und der Kriminalpolizei zu unterscheiden. Die soeben erwähnte Sicherheitspolizei obliegt in Gesetzgebung und Vollziehung allein dem Bund. Davon zu unterscheiden ist die örtliche Sicherheitspolizei. Sie wird tätig in Angelegenheiten, die im ausschließlichen Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegen und innerhalb der örtlichen Grenzen der Gemeinde besorgt werden können. Dazu zählt z.B. die Wahrung des öffentlichen Anstandes und die Abwehr störenden Lärmes. Ihre Gesetzgebung ist Landessache, Vollziehung obliegt der Gemeinde. Die Gemeinden sind auch befähigt, ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen, wenn diese nicht in Konflikt zu bestehenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes und der Länder stehen. Die Kriminalpolizei wiederum, die zur Aufklärung von Straftaten eingerichtet ist, ist in Gesetzgebung und Vollziehung so wie die allgemeine Sicherheitspolizei Bundessache.

So wie jedem staatlichen Verhalten sind auch sicherheitspolizeilichen Maßnahmen Schranken gesetzt. Diese Schranken bilden die Grundrechte, die einen Eingriff in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte nur dann erlauben, wenn ein Gesetzesvorbehalt besteht, das heißt wenn es per Gesetz möglich ist, diese Grundrechte einzuschränken. In diesem fall ist es dem Staat möglich, zur Erreichung eines bestimmten Ziels in die Grundrechte einzugreifen, wenn dieser Eingriff verhältnismäßig ist. So darf z.B. eine Person nur dann festgenommen werden, wenn sich das Ziel nicht durch gelindere Mittel erreichen lässt. Selbiges gilt für Sicherstellungen von Sachen, da diese Maßnahme in das Grundrecht auf Eigentum eingreift. Von immer größerer Bedeutung ist das Grundrecht auf Datenschutz, da die Polizei bei ihren Ermittlungen in einem immer größer werdenden Ausmaß auf die Sammlung und Auswertung von Informationen angewiesen ist.

Bestimmungen, die regelmäßig in den Schutzbereich von Grundrechten dringen, müssen gemäß dem Legalitätsprinzip einem erhöhten Maß an Bestimmtheit gerecht werden, um Willkür auszuschließen. So muss nachvollziehbar sein, wann die Organe der Sicherheitspolizei Zwangsgewalt ausüben dürfen und wann nicht. Problematisch erscheint die Frage, inwiefern private Unternehmen öffentliche Sicherheitsdienstleistungen übernehmen dürfen und mit welchen Befugnissen sie ausgestattet werden. Gesetzlich geregelt sind die Sicherheitskontrollen an Flughäfen und an den Gerichten, wobei bereits in anderen Bereichen auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung auf private Sicherheitsdienste gesetzt wird (wie etwa unter anderem Fußgängerzonen oder Bahnhöfe).

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