Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist sowohl nach dem Strafrecht, als auch nach dem Zivilrecht zu beleuchten. Die Rechtsordnung als Gesamtes schützt gewisse Rechte von Personen. In einer freien Gesellschaft hat jeder das Recht über sein Leben selbst zu bestimmen. Eingriffe in diese Freiheit, die über eine gewisse Schwelle hinausgehen sind für das Gesetz von Bedeutung. Die Rechtsordnung schützt die Menschen vor solchen Eingriffen. Das Strafrecht hat den Sinn Personen zu bestrafen. Als Strafen kommen Freiheitsentzug und Leistung von Geldbeträgen in Betracht. Die Verfolgung von Taten nach dem Zivilrecht bedeutet in der Regel Schadenersatz. Derjenige, der rechtswidrig in die Freiheit von anderen eingreift und dadurch einen Schaden verursacht, hat diesen zu verantworten.
Die sexuelle Integrität ist nach dem Gesetz besonders geschützt. Das heißt, jeder Mensch hat das Recht über sein Sexualleben selbst zu bestimmen. Niemand darf dazu gezwungen werden, mit jemand anderem zu verkehren. Das Strafrecht schützt vor Eingriffen in die sexuelle Integrität vor allem durch zwei Delikte. Das eine ist die Vergewaltigung, das andere die sexuelle Nötigung. Beide Delikte haben gemeinsam, dass in beiden Fällen gegen den Willen einer Person eine geschlechtliche Handlung vorgenommen wird. Wesentliches Element des Unrechts ist die Unfreiwilligkeit. Willigt jemand in sexuelle Handlungen ein, so kommt eine Bestrafung nicht in Betracht. Bei der Verletzung der geschlechtlichen Selbstbestimmung nach dem Zivilrecht geht es darum, dass Personen, die in die Rechte von anderen eingreifen, in bestimmten Fällen zum Schadenersatz verpflichtet sind. Elemente dieser Bestimmung sind ebenso wie im Strafrecht die Beiwohnung und sonstige geschlechtliche Handlung.
Die Frage ist, ab wann der Beischlaf vollzogen worden ist. In der Regel geht man davon aus, dass das Berühren von Geschlechtsorganen alleine noch kein Beischlaf ist. Das Penetrieren ist in jedem Fall, ohne Zweifel die Beiwohnung im Sinne des Gesetzes. Das weite Verständnis des Begriffes Beischlaf erfasst auch das Einführen von Gliedmaßen in Scheide oder After. Bei all diesen Handlungen ist, wie bereits erwähnt, Voraussetzung, dass sie ohne Einwilligung geschehen. Ebenso ist das Einführen von Gegenständen in Scheide oder After als Beischlaf zu werten. Der Begriff sonstige geschlechtliche Handlungen ist sehr offen. Die Formulierung ist deshalb so gewählt, um alle erdenklichen Handlungen, die in die sexuelle Integrität eingreifen, zu erfassen.
Wichtig für die Schadenersatzpflicht ist die Art und Weise, wie die verpönte Handlung zustande gekommen ist. Zunächst wird die strafbare Handlung erwähnt. Davon sind nicht nur Delikte nach dem Strafrecht erfasst. Gemeint sind alle nach dem Gesetz strafbaren Handlungen, die dazu führen, dass jemand sexuell missbraucht wird. Ebenso wird die Hinterlist genannt. Fraglich dabei ist, wie weit das Schutzbedürfnis von Menschen geht. Bei jüngeren Menschen wird man davon ausgehen, dass sie noch nicht die Einsicht haben, wie man sie bei Erwachsenen üblicherweise vorfindet. Hinterlist oder Täuschung werfen die Frage auf, wieviel man einem Menschen an Eigenverantwortung auferlegen kann oder nicht. Es ist eine Wertung notwendig, ob jemand erkennen konnte oder musste, dass er getäuscht wird.
Die geschlechtliche Handlung kann auch durch Drohung erfolgen. Damit ist gemeint, dass eine Person eine andere Person in Furcht versetzt. Das kann durch Äußerungen aber auch durch ein Verhalten geschehen. Beispiele für Drohungen sind Sätze wie, ich schlag dich nieder, wenn du schreist, stech ich dich ab usw. Als weiteres Unrechtselement der geschlechtlichen Handlung wird das Ausnützen eines Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnisses genannt. Dieses Element ist etwa gegeben, wenn man droht, jemanden bei einer Prüfung durchfallen zu lassen, wenn er oder sie nicht gefügig ist.
Besondere Autoritätsverhältnisse sind das Eltern Kind Verhältnis und die Lehrer Schüler Beziehung. Es kommen aber auch noch andere Abhängigkeitsverhältnisse in Betracht, wie zum Beispiel im Bezug auf Personen im öffentlichen Dienst. Das wäre etwa der Fall, wenn ein Polizist eine Verfolgung androht, oder eine Genehmigung nicht ausgestellt wird usw. Die Schäden sind in dreifacher Art zu ersetzen. Einerseits ist der tatsächliche Schaden zu beheben. Das wären zum Beispiel die Heilungskosten, im Falle einer Verletzung. Des Weiteren ist der entgangene Gewinn zu ersetzen. Das wäre gegeben, wenn ein Opfer im Zuge einer psychischen Störung nicht mehr dem Erwerb nachgehen kann. Zudem ist ein immaterieller Schaden zu ersetzen. Das heißt, ein Schaden, der im Prinzip nicht in Geldwerten gemessen werden kann. Der Geldersatz dient als eine Art Genugtuung für das entstandene Leid.
Zu beachten ist, dass in sehr vielen Fällen der Verletzung der geschlechtlichen Selbstbestimmung auch das Strafrecht zum Tragen kommt. Im Fall eines Prozesses werden daher die strafrechtliche Anklage und der Schadenersatzausgleich kombiniert. Dies dient der Effizienz der Justiz. Da viele Begriffe zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht koordiniert sind, ist meist auch eine Schadenersatzpflicht gegeben, wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt.