Umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen




Bei einem umweltgefährdenden Behandeln und Verbringen von Abfällen muss es noch zu keiner Umweltbeeinträchtigung gekommen sein, denn es genügt, dass durch das Verhalten eine Gefahr für die Umwelt entstehen kann. Wenn eine Person z.B. Fässern, die mit Altöl gefüllt sind in einer Hausmülldeponie lagert, stellt dies ein Verbringen von Abfällen dar, welches die Umwelt gefährden kann.

Umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen wird begangen, indem man mit Abfällen so umgeht, dass dadurch eine Gefahr für das Leben oder für die Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen entsteht bzw. wenn durch die gesetzte Handlung eine Gefahr für den Tierbestand oder Pflanzenbestand oder eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Bodenzustands, Luftzustands oder Zustands des Gewässers entsteht. Unter Behandeln und Verbringen von Abfällen ist das Zerkleinern, das Lagern, das Ablagern, das Ablassen oder Beseitigen, z.B. Wegwerfen, zu verstehen. Verbringen von Abfällen wäre z.B. das Importieren oder Exportiere von gefährlichen Abfällen.

Eine Anlage wiederum wird umweltgefährdend betrieben, wenn eine Person entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag eine Anlage, in der eine gefährliche Tätigkeit durchgeführt wird auf eine Weise betreibt, dass dadurch eine Gefahr für das Leben oder für die Gesundheit bzw. für die körperliche Sicherheit einer größeren Zahl von Menschen entstehen kann. Ein umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen ist auch gegeben, wenn sie so betrieben werden, dass dadurch eine Gefahr für den Tierbestand bzw. Pflanzenbestand in erheblichen Ausmaß oder eine lange Zeit andauernde Verschlechterung des Bodenzustands, des Luftzustands bzw. des Zustands eines Gewässers entstehen kann. Die Gefährdung des Tierbestandes oder Pflanzenbestandes wird begangen, indem eine Person eine Handlung setzt, die geeignet ist eine Seuche unter Tieren herbeizuführen bzw. die geeignet ist ein Krankheitserreger oder Schädling, der für den Tierbestand bzw. Pflanzenbestand gefährlich ist, zu verbreiten.

Seuchen sind übertragbare und ansteckende Tierkrankheiten, die sich epidemieartig ausbreiten können, wie z.B. Maulseuche und Klauenseuche oder BSE. Krankheitserreger sind z.B. Viren, Bakterien oder Pilze. Als Schädlinge sind verschiedene Kleinlebewesen anzusehen, wie z.B. Schildläuse oder Borkenkäfer.

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