Futures und Optionen




Es ist erwähnenswert, dass zwischen Kassamarkt und Terminmarkt unterschieden werden muss. Denn auf dem Kassamarkt werden nämlich reale Basiswerte, wie beispielsweise etwa Aktien gehandelt, wobei die Lieferung und die Bezahlung unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss erfolgen. Auf dem Terminmarkt werden wiederum Vereinbarungen über zukünftige Käufe und Verkäufe gehandelt, wobei die Lieferung und die Zahlung jedoch zum festgelegten Preis und zum vereinbarten späteren Zeitpunkt erfolgen. Hierbei muss ebenso der Begriff Derivate beachtet werden. Unter Derivate ist nämlich ein Sammelbegriff für die Finanzprodukte zu verstehen, die von Wertpapieren abgeleitet werden, wie beispielsweise etwa Optionen und Futures.

Futures sind Verpflichtungen zu einem genau definierten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert zu einem im Vorhinein festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Futures werden auch als Börsenkontrakt bzw. Terminkontrakt bezeichnet und sind verbindliche Börsenverträge zwischen zwei Parteien. Daher können Futures als eine Art von börsengehandelte Termingeschäften betrachtet werden. Das Merkmal eines solchen Vertrages ist, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den genau bestimmte Vertragsgegenstand in einer bestimmten Menge und Qualität zu einem fixen Zeitpunkt in der Zukunft und zu einem konkreten bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis, zu liefern, während der Käufer wiederum zur Abnahme verpflichtet ist.

Außerdem ermöglicht das soeben Gesagte einen transparenten Handel sowie geringe Handelskosten und einen leichten Marktzugang. Je nach Basiswert, also je nach dem genau bestimmten Vertragsgegenstand, unterscheidet man zwischen Finanzterminkontrakten und Warenterminkontrakten. Zudem fallen für den Abschluss eines Futures keine Kosten in Form von Prämien an. Es ist erwähnenswert, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die gleichen Rechte und Pflichten tragen. Aus diesem Grund ist es daher im Gegensatz zu Optionen nicht notwendig, einen Ausgleich zwischen den Vertragsparteien zu schaffen.

Bei Futures müssen beide Vertragspartner jedoch eine Vorschusszahlung leisten, die wiederum als Sicherheitsleistung dient. Diese Vorschusszahlung beträgt nur einen Teil des Kontraktwertes, wie beispielsweise etwa fünf Prozent des Kontraktwertes oder einen fixen Betrag, und kann auch erhöht oder verringert werden. Es ist erwähnenswert, dass dieser Betrag in Form von Bargeld oder durch Hinterlegung von Staatsanleihen vor der Ausführung eines Auftrages auf ein Marginkonto eingezahlt wird. Außerdem muss beachtet werden, dass der Kurs eines Futures der freien Preisbildung aus Angebot und Nachfrage an der Terminbörse unterliegt; üblicherweise bewegt es sich aber gleichlaufend zum tagesaktuellen Preis auf dem Kassamarkt des Underlyingkurses, wie beispielsweise etwa unter anderem DAX oder EUR-USD. In diesem Zusammenhang müssen auch die Arten von Futures unterschieden werden, und zwar unter anderem Single-Stock-Future und Index-Futures. Unter Single-Stock-Future ist ein Future zu verstehen, der als Basiswert eine einzelne Aktie hat, während Index-Futures gewisse Kontrakte sind, deren Basiswert ein Aktienindex ist.

Es ist erwähnenswert, dass eine Option den Käufer dazu berechtigt, gegen Bezahlung einer Prämie, also einer Optionsprämie, eine bestimmte Menge eines bestimmten Basiswertes zu einem festgelegten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Periode und zu einem im Vorhinein bestimmten Preis, also zu einem Basispreis, zu kaufen oder zu verkaufen. Aus diesem Grund wird die Option auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet. Dabei ist der Käufer aber nicht verpflichtet, von seinem Recht bzw. von der ihm zur Verfügung stehenden Option Gebrauch zu machen; vielmehr hat er nämlich auch die Möglichkeit, die Option auch wertlos verfallen zu lassen. Auch Optionsscheine, also Warrants, müssen berücksichtigt werden. Diese sind nämlich den Optionen sehr ähnlich und verbriefen das Recht, innerhalb oder am Ende eines bestimmten Zeitraumes den Basiswert zu einem im Voraus fixierten Preis zu kaufen oder zu verkaufen.

Es muss beachtet werden, dass Optionen standardisierte Rechte sind und keine Wertpapiere, während Optionsscheine wiederum Optionsrechte in Form eines Wertpapieres verbriefen. Optionsscheine werden von Banken begeben und können unterschiedliche Ausstattungsmerkmale, etwa unter anderem in Bezug auf Laufzeit bzw. Ausübungspreis oder Bezugsverhältnis, aufweisen, die die Bank wiederum individuell festlegen kann. Außerdem werden Optionsscheine an der Wiener Börse im Marktsegment Warrants gehandelt. Es ist ebenso erwähnenswert, dass Optionen im Gegensatz zu Futures nur halbseitig verpflichtenden Verträgen sind.

Die besonderen Merkmale von Optionen bestehen darin, dass der Käufer das Recht erwirbt, entweder am Ende der Laufzeit, wie etwa bei Europäische Optionen und bei Asiatische Optionen, oder während der gesamten Kontraktlaufzeit, wie etwa bei Amerikanische Optionen, oder während eines oder mehreren festgelegten Zeiträumen während der Kontraktlaufzeit, wie etwa bei Bermuda-Optionen, die Option auszuüben. Es ist ebenso erwähnenswert, dass Optionen an den Finanzmärkten auf verschiedenen Basiswerte gehandelt werden können, wie etwa Aktien, Exchange-Traded-Fund, Indizes, ausländische Währungen, Anleihen, Rohstoffe, Nahrungsmittel bzw. elektrischer Strom oder Wetter.

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