Der Beruf des Steuerberaters




Der Beruf des Steuerberaters ist ein freier Beruf und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der allgemeinen österreichischen Gewerbeordnung. Die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder stellt die berufsständische Vertretung der Steuerberater dar. Der Terminus Wirtschaftstreuhändern umfasst in Österreich grundsätzlich drei verschiedene Berufsgruppen. Die sogenannten Wirtschaftsprüfer, die Steuerberater, die sogenannten selbstständigen Buchhalter sowie die vereidigten Buchprüfer. Letztere Berufsgruppe allerdings wurde mit 2005 in Österreich quasi abgeschafft und in den Topf der allgemeinen Wirtschaftsprüfer subsumiert, das heißt gleichgestellt und faktisch umbenannt. Die sogenannten selbstständigen Buchhaltern haben ebenfalls eine gesetzliche Änderung ihrer Tätigkeit erfahren. Zwar dürfen die bestehenden Berufsberechtigung ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen, seit 2008 allerdings endete deren Mitgliedschaft in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, sofern diese keine Berufsberechtigung im Zeitraum einer gewissen Übergangsphase erworben haben.

Um den Beruf eines Steuerberaters wahrnehmen zu dürfen, bedarf es einer umfangreichen Fachprüfung. Die Tätigkeiten eines Steuerberaters sind gesetzlich genauestens geregelt. Viele dieser Tätigkeiten werden dem Steuerberater mitunter zugestanden, viele andere werden diesem ausschließlich vorbehalten. Zu den Tätigkeiten eines Steuerberaters zählen mitunter die Führung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung , die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie Erstellung von Steuererklärungen, die Vertretung vor Finanzbehörden oder die Vertretung in Abgaben- und Abgabenstrafverfahren vor anderen Behörden, beispielsweise vorm Unabhängigen Finanzsenat, oder auch alle sonstigen Vertretungen insbesondere vor Sozialversicherungen, häufig auch Beratungsleistungen wie betriebswirtschaftliche Beratungen oder auch die allgemeine Steuerberatung.

Ebenfalls zu seinen Tätigkeiten zählen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Rechnungswesen und der Beratung betreffend der Organisation und Einrichtung des internen Kontrollsystems , die sogenannte Sanierungsberatung, also mitunter auch die Erstellung von Sanierungsgutachten.

Ein Steuerberater kann auch die Beratung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese mit wirtschaftstreuhändischen Tätigkeiten unmittelbar in Zusammenhang stehen, übernehmen, gleichfalls auch Treuhandaufgaben und Vermögensverwaltung, diverse Prüfungsaufgaben, die keine Erteilung eines förmlichen Bestätigungsvermerkes erfordern sowie die fachmännische Erstellung von Sachverständigengutachten. Neben all diesen Haupttätigkeiten der österreichischen Steuerberater tritt die betriebswirtschaftliche Beratung der Klienten in letzter Zeit immer mehr in den Vordergrund.

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