Anwaltliche Vertretung und Beratung




Eingangs muss erwähnt werden, dass der Gang zu einer Beratungsstelle sowie ein Erstgespräch bzw. eine Erstberatung mit einem Rechtsanwalt auf jeden Fall empfehlenswert sind, um eine individuelle Beratung und Unterstützung für das Verfahren zu bekommen. Es ist ebenso erwähnenswert, dass die erste anwaltliche Auskunft bei den österreichischen Rechtsanwaltskammern gratis ist, wobei die betreffenden Personen in diesem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise erhalten. Hierbei muss beachtet werden, dass sich der österreichische Rechtsanwaltskammertag aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammensetzt. Außerdem sind die Rechtsanwaltskammern die Berufsvertretung aller österreichischen Rechtsanwälte.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass es Verfahren gibt in denen es verpflichtend ist, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, während es wiederum auch Verfahren gibt, in denen man sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen kann, obwohl solch eine Vertretung nicht erforderlich ist. Es ist ebenso erwähnenswert, dass Rechtsanwälte als Parteienvertreter bezeichnet werden. Außerdem darf grundsätzlich jede Person vor Gericht selbst handeln, aber wie bereits erwähnt, ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt auf jeden Fall dann zwingend erforderlich, wenn der Streitwert vor den Bezirksgerichten Euro 5.000,- übersteigt. Dennoch besteht bei Streitigkeiten, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen keine absolute Anwaltspflicht, und zwar auch dann nicht wenn der Streitwert über Euro 5.000,- beträgt, außer natürlich im Erbverfahren und im Verfahren über Unterhaltsansprüche. Vor allen höheren Gerichten ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ebenso zwingend erforderlich, da bei diesen Gerichten eine absolute Anwaltspflicht besteht. Wenn sich jedoch eine Person vertreten lassen möchte, obwohl keine Anwaltspflicht besteht, muss sich die betreffende Person durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Das dem soeben Gesagten kann somit entnommen werden, dass es eine absolute und eine relative Anwaltspflicht gibt. Eine absolute Anwaltspflicht liegt somit dann vor, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend erforderlich ist, während die relative Anwaltspflicht wiederum dann vorliegt, wenn die betreffende Person sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen möchte, obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass die betreffende Person den Rechtsanwalt eine Prozessvollmacht erteilt, damit er auch tätig werden kann. Die Prozessvollmacht hat große Bedeutung, da diese den Rechtsanwalt berechtigt bestimmte Handlungen zu setzen, wie beispielsweise etwa der Abschluss von Vergleichen über den Gegenstand des Rechtsstreites sowie die Anbringung und die Empfangnahme der Klage oder das Anerkenntnis der vom Gegner behaupteten Ansprüche bzw. der Verzicht auf die geltend gemachten Ansprüche, die Einleitung der Exekution oder die Empfangnahme der Prozesskosten. Es muss beachtet werden, dass der Rechtsanwalt ebenso berechtigt ist, die erteilte Prozessvollmacht für einzelne Akte oder für einzelne Abschnitte des Verfahrens an einen anderen Rechtsanwalt zu übertragen. Außerdem können sich Rechtsanwälte in beschränktem Ausmaß ebenso durch einen Rechtsanwaltsanwärter vertreten lassen.

In diesem Zusammenhang muss ebenso beachtet werden, dass die anwaltliche Vertretung einige Vorteile bietet, und zwar die berufliche Verschwiegenheitspflicht, die Unabhängigkeit des Anwaltes sowie die zwingende Haftpflichtversicherung und die strenge Standesvorschriften und Disziplinarvorschriften. Außerdem sind Rechtsanwälte zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung befugt und können in allen rechtlichen Angelegenheiten beraten sowie außergerichtlich genauso wie vor allen Gerichten und Behörden in Österreich vertreten. Dabei sind die Rechtsanwälte ausschließlich verpflichtet den Interessen ihrer Auftraggeber bzw. Mandanten zu vertreten und unterliegen auch einer strengen Verschwiegenheitspflicht.

Es ist ebenso erwähnenswert, dass der Anwalt die betreffende Person nur dann optimal vertreten kann, wenn er von dieser Person auch richtig und vollständig informiert wird. Daher ist es empfehlenswert alle Unterlagen zusammenzustellen, die für die konkrete Angelegenheit wesentlich sind, wie beispielsweise etwa Fotos, Briefwechsel oder Urkunden. Es ist ebenso ratsam eine übersichtliche schriftliche Darstellung des Sachverhaltes zu verfassen und den Rechtsanwalt diesen gemeinsam mit den Unterlagen zu übergeben.

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