Die Schlichtungsstelle unterstützt Mieter und Mieterinnen, wenn Ihnen Unrechtes geschehen ist, wobei zu beachten ist, dass sie jedoch Vermieter und Vermieterinnen im gleichen Ausmaß unterstützt. Daher ist die Schlichtungsstelle für die Durchsetzung der Rechte von Mietern und Mieterinnen sowie von Vermietern und Vermieterinnen zuständig, wie beispielsweise etwa für Mietzinsüberprüfungen bzw. Nutzflächenbestreitungen oder Betriebskostenüberprüfungen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Schlichtungsstelle im Bereich des Wohnungseigentums wiederum nur für Nutzwertfestsetzungen zuständig ist. Sie müssen immer bedenken, dass die Schlichtungsstelle keine Interessensvertretung von Mieter und Mieterinnen bzw. von Vermieter und Vermieterinnen sowie von Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen ist.
Dieses Thema informiert Sie über die Aufgabe und über die Tätigkeit der Schlichtungsstelle. Sie bekommen ebenso nützliche Informationen darüber, wie ein Antrag vor der Schlichtungsstelle zu stelle ist.
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