Sachmangel

Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wenn zur Beschaffenheit keine Vereinbarung getroffen wurde, liegt ein Sachmangel dann vor, wenn sich die Kaufsache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder wenn sich die Kaufsache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht eine solche Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer aber nach der Art der Sache erwarten kann. Weiters aber auch dann wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder den von ihm beauftragten Personen unsachgemäß durchgeführt worden ist oder wenn die Montageanleitung bei einer zur Montage bestimmten Sache fehlerhaft ist, außer die Kaufsache ist trotzdem durch den Käufer fehlerfrei montiert worden. Außerdem kann der Käufer auch Eigenschaften erwarten, die der Verkäufer ausdrücklich in seiner Werbung eingeräumt hat. Sie bekommen hier ebenso nützliche Informationen über Terminverlust und Nichterfüllung durch den Verbraucher.

 

 

 

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