Die Pacht darf nie mit der Miete verwechselt werden. Daher sollten Sie sich unbedingt Klarheit darüber verschaffen, ob Ihr Vertragsverhältnis als Mietvertrag oder Pachtvertrag zu bewerten ist, bevor Sie einen Vertrag über die Nutzung von Geschäftsräumlichkeiten schließen. Unter Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt zu verstehen, und zwar mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Das bedeutet, dass Sie als Pächter die Erlaubnis haben, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und dadurch aus dem Gebrauch einen Gewinn ziehen können. Sie müssen wissen, dass bei einem Pachtvertrag eine unverbrauchbare Sache, wie beispielsweise etwa ein Geschäftslokal, auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen wird. Da Sie als Pächter Besitzer bzw. Besitzerin der Sache sind, genießen Sie somit auch Besitzschutz.
Sie können hier einiges über den Pachtvertrag sowie über die wesentlichen Unterschiede zwischen Miete und Pacht lesen. Weiters informiert Sie dieses Thema über Bestandsverträge. Ein Abschnitt gibt Ihnen einen wesentlichen Überblick über Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht.
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