Haustürgeschäfte

Unter Haustürgeschäfte sind Verträge zu verstehen, die in bestimmten Situationen geschlossen werden, insbesondere bei einem Vertreterbesuch. Wie wir alle wissen kommt nicht jeder Vertrag erst nach gründlicher Überlegung zustande, da man in einigen Fällen auch einfach zum Vertragsabschluss überrumpelt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn etwa Vertreter unangemeldet vor der Haustür stehen und so lange lästig sind, bis ein Vertragsformular unterschrieben wird. Aus diesem Grund ist es für jeden hilfreich, sich über Haustürgeschäfte zu informieren, bevor man unüberlegt und ungewollt einen Vertrag abschließt. Außerdem sind Haustürgeschäfte vergleichbar mit aufdringlichen Geschäftspraktiken, die daher auch gewissen Beschränkungen unterliegen. Die meisten Verträge, die durch Haustürgeschäfte zustande gekommen sind, können durch das Rücktrittsrecht wieder rückgängig gemacht werden.

 

 

 

Durchsuchen Sie Rechtssartikel