Ermittlungsverfahren

Beim Ermittlungsverfahren geht es insbesondere um die Vernehmung des Beschuldigten. Es ist sicherlich interessant zu wissen, dass die Aussage des Beschuldigten ein Beweismittel im Strafprozess darstellt. Sie müssen beachten, dass der Beschuldigte sich auf das Verfahren einlassen muss und daher eine Prozesseinlassungspflicht hat. Wenn der Beschuldigte nicht zur Verhandlung erscheinen sollte, kann man ihm vorführen lassen. Es ist ebenso interessant zu wissen, dass die Aussage des Beschuldigten nicht erzwungen werden darf. Außerdem ist es nicht erlaubt, ihm zu einer Selbstbelastung zu zwingen. Daher dürfen keine Versprechungen, Vorspiegelungen bzw. Drohungen oder Zwangsmittel angewendet werden, um den Beschuldigten zu einem Geständnis zu bringen. Sie müssen beachten, dass der Beschuldigte ebenso berechtigt ist, die Aussage zu verweigern. Außerdem darf eine Falschaussage des Beschuldigten für ihn keine Nachteile nach sich ziehen.

Dieses Thema gibt Ihnen einen wesentlichen Überblick über das Ermittlungsverfahren. Weiters können Sie sich über die Rechte und Pflichten des Beschuldigten informieren. Sie bekommen ebenso eine Gegenüberstellung von Zeugen und Beschuldigten.

 

 

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