Einfache Gesellschaft

Es ist wichtig zu wissen, dass Personengesellschaften als einfache Gesellschaft bzw. als offene Handelsgesellschaft oder als Kommanditgesellschaft gegründet werden können. Daher stellt die einfache Gesellschaft eine Personengesellschaft dar. Dieses Thema ist für jene Personen von Interesse, die mit dem Gedanken spielen, eine Personengesellschaft zu gründen. Denn eine Personengesellschaft zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass kein Mindestkapital vorgeschrieben ist sowie dass eine unbegrenzte und gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter für die Verpflichtungen der Gesellschaft besteht. Sie können hier über die Vorgangsweise bei der Gründung der einfachen Gesellschaft sowie über die Aufteilung der Gewinne und Verluste aus der Gesellschaftstätigkeit lesen. Dieser Abschnitt behandelt ebenso die Unterschiede zwischen den einzelnen Formen der Personengesellschaften, also zwischen einfache Gesellschaft sowie offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft.

 

 

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