Ehepakte sind Verträge und dienen zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Wenn Eheleute Ehepakte vereinbaren, gehen diese dem Gesetz, dh. dem System der Gütertrennung, vor. Ehepakte können zu jedem Zeitpunkt, dh. sowohl vor als auch nach der Eheschließung, abgeschlossen werden. Ehepakte sind oft nützlich um Streit bei einer Scheidung wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, da es oft kaum möglich ist, festzustellen welches Vermögen und welche Ersparnisse erst während der Ehe entstanden sind oder angespart wurden. Ehepakte können nur zwischen Ehegatten und Brauleute geschlossen werden. Wenn diese vor der Ehe abgeschlossen werden, gelten sie nur unter der Bedingung der späteren Heirat. Damit Ehepakte gültig sind, bedürfen sie eines Notariatsaktes. Der wichtigste Ehepakt ist die Gütergemeinschaft.
Wenn bei einer Scheidung die Ehepartner nicht einvernehmlich über das gemeinsame Vermögen bestimmen können, ist zu unterscheiden, ob die Ehe aus Verschulden eines Ehegatten geschieden wurde. Wurde die Ehe ohne Verschulden oder mit gleichteiligem Verschulden der Ehepartner geschieden, sind die Ehepakte als aufgehoben anzusehen. Dann erhält jeder Ehepartner das in der Ehe Eingebrachte zurück. Hat der Erblasser seine Exfrau im Erbvertrag eingesetzt und ihr einen Teil seines Vermögens hinterlassen, hat der aufrechte Erbvertrag bindende Wirkung.
Grundsätzlich erlöschen Erbverträge als Ehepakte durch die Scheidung, aber wenn der begünstigte geschiedene Ehepartner schuldlos oder minderschuldig an der Scheidung ist, bleibt diesem das Recht aus dem Erbvertrag erhalten. Dann hat der schuldlose oder minderschuldige Ehegatte gegen den anderen Ehegatten, dem das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Scheidung trifft, ein Wahlrecht. Der schuldlose oder minderschuldige Ehepartner kann in solch einem Fall entweder eine Halbteilung des Gesamtvermögens oder das Erlöschen der Ehepakte fordern.
Bei der Aufteilung können jedoch nur jene Vermögenswerte berücksichtigt werden, die im Zeitpunkt der Teilung noch tatsächlich vorhanden sind. Bei einvernehmlichen Scheidungen erlöschen Ehepakte, wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde. Ehepakte erlöschen, wenn die Ehe ohne Verschulden geschieden/aufgehoben wird bzw. wenn beiden Partnern ein gleiches Verschulden an der Scheidung oder an der Aufhebung trifft. In diesem Fall erhält jeder Ehepartner das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat samt Zuwachs. Trifft jedoch einen Ehegatten das alleinige oder überwiegende Verschulden, so kann der andere schuldlose Ehepartner zwischen Fortsetzung und Aufhebung der Ehepakte wählen.