Was sind die Organe der Europäischen Union und welche Befungnisse haben diese?




Der Rat

Der Rat legt die allgemeinen politischen Ziele, Prioritäten und Richtungen der Europäischen Union fest und gilt als das europäische Leitungsorgan. Der Rat ist nicht gesetzgeberisch tätig. Die Sitzungen des Rates finden zweimal pro Halbjahr in Brüssel statt und werden vom Präsidenten einberufen. Es können auch Sondersitzungen, also außerordentliche Sitzungen, stattfinden, die der Präsident nach Dringlichkeit stattfinden lässt. Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedsstaaten. An den Sitzungen nehmen auch der Präsident des Rates, der Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik teil. Diese haben aber kein Stimmrecht. Seit 1. Dezember 2009 ist Hermann van Rompuy Präsident des Rats. Der Präsident wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Er darf sonst kein politisches Amt inne haben. Beschlüsse werden grundsätzlich, wenn nichts anderes in den Verträgen bestimmt ist, mit qualifizierter Mehrheit abgeschlossen. In bestimmten besonders wichtigen Fällen sehen die Verträge Einstimmigkeit vor, wie zum Beispiel bei der Bekämpfung von Diskriminierung.

Die Kommission

Die Europäische Kommission ist verantwortlich für die Einhaltung der Verträge und wird so auch die Hüterin der Verträge und der Motor der Union genannt. Ihre Merkmale sind völlige Unabhängigkeit von den Mitgliedsstaaten und alleinige Verpflichtung für die Förderung der allgemeinen Interessen der Union und ihrer Mitglieder. Wichtige Kompetenzen hat die Kommission auch im Bereich der Außenbeziehungen. Sie kann völkerrechtliche Verträge aushandeln und ist im ständigen Kontakt mit wichtigen internationalen Organisationen, wie der UN oder OSZE.

Die Kommission besteht inklusive ihres Präsidenten aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedsstaates. Ab 1. November 2014 soll jedoch, aufgrund der zu grossen Größe die Kommission verkleinert werden. Der Präsident der Kommission ist der Portugiese José Manuel Barroso, er ist bereits zum zweiten Mal wiedergewählt worden. Die Ernennung des Kommissionspräsidenten muss vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Der Präsident entscheidet welches Aufgabengebiet der jeweilige Kommissar bekommt. Er kann auch während der Amtszeit der Kommission dieses ändern. Die Kommissionsmitglieder nehmen ihre Tätigkeit völlig unabhängig von ihrem Staat auf und sind nur den allgemeinen Interessen der Union verpflichtet. Außerdem werden die Beschlüsse der Kommission mit Mehrheit gefasst. Nähere Bestimmungen trifft die Geschäftsordnung.

Europäische Parlament

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden von den Staatsangehörigen der Mitgliedsländer direkt gewählt, denn sie vertreten die Interessen gerade dieser Staatsangehörigen. Die 736 Mitglieder des Parlamentes werden alle fünf Jahre gewählt und wurden durch den Vertrag von Lissabon auf 754 erweitert. Die Wahl findet am gleichen Tag in jedem Mitgliedsstaat statt. Das Europäische Parlament kontrolliert die anderen Organe, beschließt gemeinsam mit dem Rat den Haushalt und ist in den meisten Fällen europäischer Gesetzgeber. Es kann die Kommission durch Misstrauensantrag entlassen. Des Weiteren ist das Europäische Parlament bei der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik beteiligt.

Der Sitz des Europäischen Parlaments ist in Straßburg, jedoch gibt es auch Arbeitsorte in Brüssel und Luxemburg. Das Europäische Parlament ist nicht nach Ländern, sondern nach Fraktionen geteilt. Die Parlamentarier arbeiten in Fraktionen, in denen sie sich aufgrund ihres politischen Hintergrundes am nächsten stehen. Die Fraktionen entsprechen hauptsächlich den Parteien, die in Europa in den jeweiligen Mitgliedsstaaten vertreten sind. Die Mitglieder des Parlaments sind weder an Weisungen noch an Aufträge gebunden. Die Sitze pro Mitgliedsstaat sind nicht nach deren Einwohnerzahl vergeben. Das würde zu gravierende Unterschieden und Machtverhältnissen führen. Dabei sollen auf jeden Mitgliedsstaat mindestens sechs Plätze und maximal 96 fallen. Das Europäische Parlament wählt aus ihrer Mitte einen Präsidenten und ein Präsidium, das aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten besteht. Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise des Parlaments.

Der Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof, also der EuGH, soll gewährleisten, dass das Europäische Recht in allen Mitgliedsstaaten auf gleiche Weise angewendet wird und dass die nationalen Gerichte nicht unterschiedlich entscheiden. Es ist das oberste rechtssprechende Organ. Weiters ist der Gerichtshof zuständig, dass die europäischen Organe rechtmäßig das EU-Recht anwenden und sich an die Rechtsvorschriften halten. Sein Sitz ist in Luxemburg und er besteht aus je einem Richter pro Mitgliedsstaat. Die Richter sind unabhängig und müssen die Tätigkeit eines Richters entsprechend ihres Heimatstaats aufweisen können. Die Amtszeit dauert sechs Jahre, wobei alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu ernannt wird. Der Präsident des Gerichtshofes wird von den Richtern auf drei Jahre gewählt. Er ist für Verwaltungstätigkeiten zuständig und leitet die Beratungen und Anhörungen.

Unterstützt wird der EuGH von acht Generalanwälten, die unabhängig vom Gerichtshof sind. Sie bereiten einen Entscheidungsvorschlag vor. Das Konzept eines Generalanwaltes gibt es im österreichischen Recht nicht und ist diesem fremd. Seit 1988 gibt es das Gericht erster Instanz, also EuG, um effizienter zu arbeiten. Dieses ist für bestimmte Streitigkeiten zuständig, vor allem für Klagen von Unternehmen, Privatpersonen und im Bereich des Wettbewerbsrechts. Auch dieses Gericht besteht aus je einem Richter pro Mitgliedsstaat. Des Weiteren gibt es ein Gericht für den öffentlichen Dienst. Dieses ist zuständig für Streitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihrer Bediensteten. Verfahrenssprache kann jede Sprache der Mitgliedsstaaten sein. Dies soll sicherstellen, dass jeder Unionsbürger sich an den Gerichtshof wenden kann. Die Entscheidungen des EuGH und des EuG werden in amtlichen Sammlungen veröffentlicht.

Europäische Rechnungshof

Der Rechnungshof besteht aus jeweils einer Person eines jeden Mitgliedsstaates und wird für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Der Sitz des Europäischen Rechnungshofes ist in Luxemburg. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für die Dauer von drei Jahren. Momentan ist der Portugiese Vitor Manuel da Silva Caldeira Präsident des Rechnungshofes. Die Mitglieder üben ihr Amt mit voller Unabhängigkeit aus und sind dem allgemeinen Wohl der Union verpflichtet. Aufgabe des Rechnungshofes ist es, Einnahmen und Ausgaben sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der Union zu prüfen.

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und wird vom EZB Rat und einem Direktorium geleitet. Die sechs Direktoriumsmitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs für acht Jahre ernannt, wobei eine Wiederernennung nicht möglich ist. Der EZB Rat besteht aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Der EZB Rat tagt in der Regel alle 14 Tage. Um die Unabhängigkeit zu garantieren, muss die EZB frei von politischer Einflussnahme sein.

Europäische Investitionsbank

Die europäische Investitionsbank hat ihren Sitz in Luxemburg und ist ein organisatorisch eigenständiges Organ der Europäischen Union, das finanziell unabhängig ist. Sie ist nicht an Weisungen der Kommission oder des Parlamentes gebunden, steht aber in Konsultationen mit den anderen Organen der Europäischen Union. Die Aufgabe der Europäischen Investitionsbank ist es, eine ausgewogene und reibungslose Entwicklung des Binnenmarktes der Europäischen Union zu garantieren. Sie fördert finanziell weniger entwickelte Gebiete des Gemeinschaftsgebietes und unterstützt Projekte, wie zum Beispiel Modernisierungsprojekte oder Projekte von mehreren Mitgliedsstaaten. Dabei gewährt sie Darlehen und gibt Bürgschaften ab. Die Tätigkeit der europäischen Investitionsbank reicht auch über die Grenzen der Union hinaus. Sie gewährt Förderungen für die wirtschaftliche Entwicklung von Staaten und vergibt Kredite an andere Länder. Mittlerweile ist die Europäische Investitionsbank zu einem der wichtigsten Kreditgeber international geworden. Gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfond bildet sie die EIB Gruppe, wo die Kapitaleigentümer die Mitgliedsstaaten der Union sind. Die Finanzminister der Mitgliedsstaaten bilden den Rat der Gouverneure.

Europäischer Ombudsmann

Ein Bürger eines Mitgliedsstaates oder jemand, der seinen festen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat hat, kann sich an den Europäischen Ombudsmann oder Bürgerbeauftragten wenden. Auch Unternehmen, Verbände, juristische Personen oder Vereine mit Sitz in einem Mitgliedsstaat können dies tun. Der Ombudsmann wird vom Europäischen Parlament für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er ist völlig unabhängig und weisungsfrei. Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über EU Organe und Institutionen hinsichtlich Missstände in ihrer Verwaltungstätigkeit. Dies beschränkt sich allerdings nur auf die Europäische Union und nicht auf die nationale Verwaltung, auch wenn sie Tätigkeiten der EU durchführt. Missstände können Diskriminierung, Machtmissbrauch, Nichtbeantwortung von Schreiben oder unnötige Verzögerung sein.

Eine Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab Kenntnis des Missstandes eingereicht werden. Der Europäische Ombudsmann wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen oder wenn das nicht möglich ist, kann er Empfehlungen abgeben. Wenn diese nicht angenommen werden, kann er einen Sonderbericht dem Europäischen Parlament vorlegen. Der Betroffene wird über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.

Agenturen

Zur Unterstützung der Europäischen Union, ihrer Mitgliedsstaaten und Bürger wurden Agenturen gegründet. Sie sind selbstständige, rechtsfähige Einrichtungen, die zumeist durch eine Verordnung gegründet wurden. Derzeit gibt es 29 Agenturen, wie zum Beispiel die Europäische Agentur für Grundrechte (EFRA) mit Sitz in Wien. Ihre Standorte sind über ganz Europa verteilt.

Nebenorgane

Als Nebenorgane kommen der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen in Betracht.

1. Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein Nebenorgan der Europäischen Union und hat beratende Funktion. Er setzt sich aus höchstens 350 Vertretern des wirtschaftlichen und sozialen Lebens zusammen. Die Mitglieder werden vom Rat ernannt, wobei der Rat eine erstellte Liste mit Vorschlägen von den Mitgliedsstaaten bekommt. Sie sind völlig unabhängig und werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Aus seiner Mitte wird ein Präsident für jeweils zweieinhalb Jahre gewählt und weiters zwei Vizepräsidenten. Die Mitglieder werden in drei Gruppen unterteilt: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und verschiedene Interessensgruppen, wie Landwirte oder Kleinbetriebe, wobei die Gruppen ungefähr gleich groß sind. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss gibt Stellungnahmen ab. Diese Stellungnahmen werden auf Tagungen mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bevor Beschlüsse über die Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Europäischen Union beschlossen werden, muss der Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme abgeben. Die Tagungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses finden neun Mal im Jahr statt. Außerdem gibt es sechs Unterausschüsse, zum Beispiel Binnenmarkt oder Außenbeziehungen, die sich ebenfalls mehrere Male im Jahr treffen.

2. Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Organ der Europäischen Union und setzt sich aus höchstens 350 Mitgliedern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen. Er muss angehört werden, wenn regionale Fragen im Rahmen der Gesetzgebung auftreten. Die Mitglieder sind regionale Politiker, wie etwa Bürgermeister oder Landtagsabgeordnete. Jährlich finden sechs Plenarsitzungen statt und werden von den sechs Fachkommissionen, wie zum Beispiel der Fachkommission für Umwelt, Klimawandel und Energie vorbereitet. Die Mitglieder des Ausschuss für Regionen arbeiten in den Fachkommissionen und werden vom Rat ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

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