Was regelt das Baurecht?




Das Baurecht ist das dingliche, veräußerliche und vererbliche Recht auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstückes bei Bauwerk zu haben. Die absolute Besonderheit des Baurechts besteht darin, dass der allgemeine in Österreich geltende Grundsatz superficies solo cedit durchbrochen wird; also der Grundsatz, dass ein Bauwerk ohne Baurechtsvereinbarung sonderrechtsunfähig ist, das Eigentum am Bauwerk also auf den grundstückeigentümer übergeht.

Das Baurecht durchbricht diesen Grundsatz, der Bauführer bleibt durch die Baurechtsvereinbarung Eigentümer an seinem Bauwerk. Durch dieses baurecht wird dem Bauführer erleichtert, ein grundstück zu nutzen, für dessen kauf er womöglich kein Geld hat. Gleichzeitig allerdings muss der Liegenschaftseigentümer seine Liegenschaft nicht völlig aufgeben.

Auch das Baurecht fordert zur Entstehen einen gültigen Titel und einen Modus. Zumeist handelt es sich beim Baurecht um einen entgeltlichen Titel, der Modus besteht durch die Eintragung in das Lastenblatt, also C-Blatt des jeweilgen Grundbuches. In Bezug auf das Bauwerk hat der Bauberechtigte die Rechte eines Eigentümer, hinsichtlich des Grundstückes, auf dem gebaut wird, hat der Bauführer die Recht eines Fruchtnießers.

Das Baurecht ist notwendigerweise befristet, nämlich auf mindestens zehn Jahre, maximal allerdings auf ganze hundert Jahre. Erlischt das Baurecht, fällt das bauwerk an den Grundeigentümer, ganz nach dem grundsatz superficies solo cedit, das Bauwerk wird ein unselbstständiger Bestandteil des Grundstückes, auf dem es erbaut wurde.

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