Was ist ein Verein?




Der Verein ist eine privatrechtliche Gesellschaftsform. Die Besonderheit gegenüber den anderen Gesellschaftsformen ist der direkte Bezug zu den Grundrechten. Der Grund dafür liegt in der Geschichte. In absoluten Herrschaftsformen, waren die autoritären Monarchen sehr misstrauisch gegenüber Vereinigungen von Bürgern. Es wurden vor allem politische Verschwörungen befürchtet. Damals konnte man sich noch nicht vorstellen, dass sich Personen nur zum Zweck der Unterhaltung bzw. Freizeitbeschäftigung zusammenschließen und damit keinerlei politische Aussage treffen wollen, wie z.B. Sportvereine.

Wesentliches Element des Vereins ist der ideelle Zweck. Der Zweck des Vereins muss auch erlaubt sein. Ein Verein darf zum Beispiel nicht gegen das Verbotsgesetz verstoßen. Die Tätigkeit eines Vereins wird in den Statuten näher bestimmt. Das Gesetz bestimmt ein paar Mindestanforderungen, aber die Vereinsgründer sind dennoch weitgehend frei. Die österreichische Verfassung gewährt den Bürgern ein Grundrecht zur Versammlungs- und Vereinsfreiheit. Dieses Grundrecht ist äußerst sensibel. Nimmt die Vereinsbehörde rechtswidriger Weise einen Eingriff in den Verein vor, so verletzt sie auch das Grundrecht.

Bezüglich Beschwerden kann der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. In weiterer Folge sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Mitgliedschaft in einem Verein muss freiwillig sein. Es darf niemand gezwungen werden einem Verein beizutreten. Pflichtmitgliedschaften gibt es nur bei gesetzlichen Interessenvertretungen, wie den Kammern. Diese sind rechtlich gesehen keine Vereine, sondern Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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