Schuldner und Schuldnervertreter im Konkursverfahren




Kann man sich nicht im Vorfeld mit seinen Gläubigern einigen, also einen außergerichtlichen Ausgleich erreichen, gibt es verschiedene Personen, die am Konkursverfahren teilnehmen. In diesem Zusammenhang sind der Schuldner und der Schuldnervertreter besonders zu berücksichtigen.

Im Privatkonkurs vertritt sich der Schuldner meist selbst, da die Eigenverwaltung gewünscht ist, um die Kosten des Verfahrens zu senken. Es besteht keine Pflicht, sich einen Anwalt oder Vertreter zu nehmen. Es ist aber ratsam, sich im ausreichende Rechtsinformationen vor Antragsstellung einzuholen. Gerade im Privatkonkurs übernehmen die bevorrechteten Schuldnerberatungsstellen diese Aufgaben. Sie vertreten auch den Schuldner. Die Juristen und Sozialarbeiter haben von den ganzen Verfahrensbestimmungen genaue Kenntnis und können so Fehler vermeiden. Der Vorteil besteht darin, dass diese Beratung und Vertretung kostenfrei ist. Es gibt immer wieder kostenpflichtige Schuldnerberater, jedoch sollte man davon die Hände lassen, da zu den Schulden noch die hohen Kosten einer Beratung hinzu kommen. Diese Kosten können gut und gern Euro 1.000,- bis Euro 2.000,- betragen und man hat nicht wirklich etwas damit erreicht.

Die Berater von den Schuldnerberatungsstellen der Länder begleiten den Schuldner von Anfang bis Ende des Verfahrens. Sie werden die Korrespondenz mit den Gläubigern leiten bzw. vorgefertigte Briefmuster den Schuldnern geben sowie die Konkursanträge verfassen und zum Teil auch bei den Gerichtsverhandlungen den Schuldner zur Seite stehen.

Ähnliche Artikel

Durchsuchen Sie Rechtssartikel