Eingangs muss erwähnt werden, dass seit Anfang 2007 hierzulande 141 Bezirksgerichte bestehen, welche mit dem Kürzel BG abgekürzt werden. Sie sind mitunter auch zuständig für etwaige Verlassenschaftsabhandlungen einschließlich der Todeserklärung verschollener Personen.
In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass am jeweiligen Bezirksgericht immer Einzelrichter, im Verfahren außer Streitsachen, über die Erlassung von bedingten Zahlungsbefehlen entscheiden, und im Exekutionsverfahren sowie in Grundbuchssachen auch Rechtspfleger entscheiden.
Es muss berücksichtigt werden, dass die Leitung dem konkreten Vorstand des jeweiligen Bezirksgerichts obliegt. In Wien beispielsweise gibt es zwölf allgemeine Bezirksgerichte, die jeweils für einen oder mehrere Gemeindebezirke zuständig sind, sowie ein eigenes Bezirksgericht für Handelssachen.