Steuerverfahren

Der Ablauf des Steuerverfahrens bzw. des Abgabenverfahrens ist von besonderer Bedeutung. Unter Steuerverfahren ist ein Verwaltungsverfahren zu verstehen, welche jedoch nicht vor Gericht stattfindet. Hierbei ist das Bundesministerium für Finanzen die oberste Verwaltungsbehörde. Als Behörde erster Instanz kommen Finanzämter und Zollämter in Betracht. Sollten Sie sich jedoch gegen einen Bescheid der Finanzbehörde beschweren wollten, müssen Sie sich an den unabhängigen Finanzsenat als Behörde zweiter Instanz wenden. In diesem Zusammenhang muss auch das gerichtliche Finanzstrafverfahren beachtet werden, da es nämlich auch Delikte gibt, für deren Ahndung ein Gericht und nicht eine Finanzstrafbehörde zuständig ist.

Dieses Thema informiert Sie über den Ablauf des Abgabenverfahrens sowie auch über das gerichtliche Finanzstrafverfahren. Sie können hier ebenso einiges über den Rechtsschutz im Steuerverfahren lesen, und zwar insbesondere über die Berufung und über die Berufungsvorabentscheidung. Weiters erhalten Sie Informationen über die Entscheidungsformen der Berufung.

 

 

 

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