Die Grundlagen des Lebensmittelrechts




Das Lebensmittelrecht in Österreich, wie auch in anderen Staaten, zählt eigentlich zu mehreren Rechtsmaterien. So zählt man diese Rechtssparte häufig zum Verbraucherschutz und auch zum Gewerberecht. Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass auch die einfache Herstellung einschließlich der gesamten Lebensmittelabläufe geregelt werden müssen. So fungiert das Lebensmittelrecht also auch als Schutz der Allgemeinheit vor Nahrungsmitteln schlecht hin. Neben diesem Allgemeinschutz sollen diese Regelungen freilich auch den allgemeinen Marktwettbewerb unter Schutz stellen.

Vor allem durch das Bestreben der Europäischen Union findet in der EU eine Harmonisierung der europaweiten Normen statt. Man ist bestrebt, dass überall möglichst gleiche Gesetze gelten. Viele alte Österreichische Gesetze wurden diesen internationalen Anforderungen nicht mehr gerecht, weshalb viele dieser aufgelassen wurden. An deren Stelle traten vormals neue Gesetze, beispielsweise wurde das Österreichische Fleischuntersuchungsgesetz von einem neuen, breiten Gesetzbuch auf internationaler Anforderungsebene abgelöst. Die allgemeinen Grundlagen des Österreichischen Lebensmittelrechts finden sich nunmehr im „Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit“ vom 12.02.2000. Dieses Buch beinhaltet sämtliche Regelungen vom Ursprung aller Lebensmittel, bis hin zum Verbrauch derer, also freilich auch zur Kontrolle von Fleischherstellung.

Doch die EU erlässt nicht nur neue Regelungen, die dann im nationalen Recht auch Geltung entfalten müssen. Sie versucht auch, bestimmte Lebensmittelsparten mit ganz anderem Interesse als dem Lebensmittelschutz zu fördern. So auch beispielsweise die Imkereien. Die Imkereiwirtschaft nämlich ist auch ein sehr wichtiger Faktor zum allgemeinen Erhalt des ökologischen Gleichgewichts, freilich fungiert sie auch positiverweise zur Erzeugung von Honig und anderen Imkereierzeugnissen. So ist das Bestäuben durch die Bienen auch unverzichtbar für die allgemeine Landwirtschaft, die sonst nur wenig mit Imkerei et cetera zu tun hat. Es ist daher der EU ein Bedürfnis, diesen landwirtschaftlichen Faktor zu fördern. So stehen den, mitunter Österreichischen, Imkern auch finanzielle Mittel der EU zur Verfügung. Hierzu müssen diese lediglich einen plausiblen Dreijahresplan vorlegen, dem dann die Europäische Kommission zustimmt oder nicht. Zwischen 2007 und 2010 stehen den Österreichischen Imkern somit insgesamt 3,8 Millionen Euro Förderung zur freien Verfügung.

Das Lebensmittelrecht beschäftigt sich also, wie einleitend erwähnt, mitunter auch mit dem Schutz der Allgemeinheit vor Lebensmittel. Wenn man nun einen Schritt weiter denkt, so schützt das Recht allerdings auch die Lebensmittel selbst: Denn geschützt wird dabei nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch die Lebensmittelmarken bzw. Marken. Das Stichwort Marke lässt an dieser Stelle auch gleich vermuten, dass das Lebensmittelrecht auch zum Bereich des Wettbewerbsrechts gehören muss.

Geschützt werden also Ursprungsbezeichnungen und auch geographische Angaben. Als Ursprungsbezeichnung bezeichnet man den Namen einer bestimmten Gegend, eines bestimmten Ortes, bei dem ein bestimmtes landwirtschaftliches Produkt, also zum Beispiel ein Lebensmittel hergestellt wird. Ebenso als Ursprungsbezeichnung bezeichnet man, wenn dieses Produkt seine Eigenschaft, seine Qualität, das Ansehen aus gerade diesem Gebiet hat. Als geographische Angabe bezeichnet man, sehr ähnlich der Ursprungsbezeichnung, ebenfalls ein Produkt, das seinen Namen von einen bestimmten Ort oder einem Gebiet hat, dort auch hergestellt wird und seine Eigenschaften, seine Qualität oder auch seine Güte aus gerade diesem Gebiet hat.

Zunächst klingen Ursprungsbezeichnung und geographische Angabe in ihrer Definitionsweite sehr ähnlich bis hin zu gleich. Doch der eigentliche Unterschied liegt in der Intensität der Beziehung zwischen dem Gebiet der Herstellung und dem Erzeugnis selbst. Bei der Ursprungsbezeichnung nämlich ist es erforderlich, dass ausnahmslos alle Erzeugnungsschritte eines Produktes in gerade diesem Gebiet erfolgen. Das heißt vom Rohprodukt bis hin zum verkaufsbereiten Endprodukt muss in dem namensgebenden Gebiet hergestellt werden. Bei der geographischen Angabe hingegen reicht es völlig aus, dass das Produkt im namensgebenden Gebiet hergestellt beziehungsweise richtigerweise auch fertiggestellt wurde, das Rohmaterial allerdings kann von ganz wo anders her sein. Solche geographischen Angaben kennen wir alle bei Angaben wie folgt: Made in China, Made in Turkey etc. Diese Spezifikationen müssen freilich strenger Kontrolle unterworfen sein, zum einen natürlich zum Schutz der Konsumenten, die sicher sein wollen, dass das, was auf einem Produkt steht, auch korrekt ist, und zum anderen zum Schutz der Hersteller, die wiederum sicher gehen wollen, dass die Konkurrenz am eigenen Erfolg nicht mit naschen kann. Die EU sieht hierbei auch eine geregelte Kennzeichnung der Produkte vor.

Neben der Ursprungsbezeichnung und den geographischen Angaben existieren noch die garantiert traditionellen Spezialitäten. Kein Urlaub in einem fremden Land, ohne dabei eine landeseigene Spezialität zu Gesicht zu bekommen. Auch diese Bezeichnung gehört also unter Schutz gestellt. Rechtlich geschützt sind bei solchen Produkten ihre Namen mit besonderen Merkmalen. Der Name selbst muss bereits besonders sein, zum Beispiel also Mozzarella. Alternativ kann auch ein Merkmal des Erzeugnisses als Besonders zum Ausdruck kommen. Ein solches Produkt muss aus traditionellen Rohstoffen hergestellt werden, um schutzwürdig zu sein. Alternativ kann es auch eine traditionelle Zusammensetzung haben oder aber auch alternativ ein traditionelles Herstellungsverfahren genießen.

Der Schutz der garantiert traditionellen Produkte erfolgt auf zwei unterschiedlichen Schutzniveaus, und zwar entweder es wird der Produktname selbst geschützt, oder aber der Namenszusatz garantiert traditionelle Spezialität. Zur Spezifikation, Kontrolle, zum Verfahren der eigentlichen Unterschutzstellung sowie auch zur Kennzeichnung solcher konkreten Produkte existieren freilich zahlreiche Regelungen, vor allem verkörpert durch Verordnungen, die von der Europäischen Union ausgegeben werden.

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